Smartphones gehören heute in vielen Strafverfahren zu den wichtigsten Beweismitteln. Hier stellt sich dann oft die Frage: Darf das Smartphone nach Abschluss des Strafverfahrens endgültig entzogen werden?
(Bildnachweis: ChatGPT vom 12.09.2026)
Aktuelles
RA Dr. Lukas Staffler, LL.M. Rechtsanwalt - Strafverteidiger - Compliance Advisor
Ich informiere hier regelmäßig über aktuelle Entwicklungen im Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Compliance sowie über ausgewählte Fälle aus meiner Praxis und gebe im Sinne von § 54 StPO Kontext zur Berichterstattung der Tiroler Tageszeitung. Ziel ist es, im Interesse des Mandanten (§ 54 StPO) Hintergründe über vergangene Fälle zu präsentieren und dabei komplexe rechtliche Fragen verständlich zu machen.
Smartphones gehören heute in vielen Strafverfahren zu den wichtigsten Beweismitteln. Hier stellt sich dann oft die Frage: Darf das Smartphone nach Abschluss des Strafverfahrens endgültig entzogen werden?
(Bildnachweis: ChatGPT vom 12.09.2026)
Der Fortführungsantrag (kurz: FFA) gehört wohl zu den am meisten unterschätzten Schriftsätzen im Strafverfahren. Denn wenn die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einstellt, wirkt die Situation für Betroffene auf den ersten Blick einfach: Wer die Entscheidung für falsch hält, müsse dem Gericht nur erklären, weshalb weiter ermittelt werden sollte. Die Rechtsprechung hat hier aber sehr strenge Maßstäbe entwickelt, die es zu beachten gilt.
(Bildnachweis: ChatGPT 19.08.2026)
Eine rechtskräftige Freiheitsstrafe muss grundsätzlich angetreten werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch die Einleitung des Strafvollzuges auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.
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Wer wegen eines Sexualdelikts angezeigt oder beschuldigt wird, stellt häufig schon beim ersten Gespräch mit seinem Anwalt die Frage: Muss ich ins Gefängnis, wenn ich verurteilt werde? Oder gibt es Alternativen?
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Die Kronen Zeitung hat am 25. August 2026 über ein Strafverfahren vor dem Landesgericht Innsbruck berichtet, in dem unsere Kanzlei die Verteidigung eines Angeklagten übernommen hat. Darüber hatte auch bereits die TT berichtet, weshalb wir unseren Blog angesichts der neuen Berichterstattung im Lichte von § 54 StPO ausführlicher darlegen.
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Die Tiroler Tageszeitung berichtet am 25.08.2026 von einem Fall, bei dem wir für einen Mandanten wegen des Verdachts auf Kupferkabel-Diebstahl einen Freispruch erwirken konnten.
(Bildnachweis: ChatGPT vom 25.08.2026)
Untersuchungshaft gehört zu den einschneidestens Maßnahmen des österreichischen Strafverfahrens.
Die Kronen Zeitung hat am 09.05.2026 über einen Fall berichtet, in dem unsere Kanzlei die Verteidigung eines Beschuldigten übernommen hat.
In einem Finanzstrafverfahren wegen des Verdachts der vorsätzlichen Abgabenhinterziehung nach § 33 FinStrG wurde unsere Kanzlei mit der Verteidigung beauftragt. Nach Abgabe einer substantiellen Stellungnahme konnten wir das Verfahren einstellen.
Die Kronenzeitung berichtet am 19.08.2026 von einem Fall, bei dem unsere Kanzlei die Verteidigung des Angeklagten übernommen hat. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, im Jahr 2013 im Zuge einer Auseinandersetzung in einem Lokal mehreren Personen schwere Körperverletzungen zugefügt zu haben.
(Bildnachweis: ChatGPT vom 18.08.2026)
Die TT berichtete am 11.08.2026 über einen aktuellen Fall, den wir vom Obersten Gerichtshof bis zum rechtskräftigen Urteil im zweiten Rechtsgang begleiten durften.
Der ORF Tirol berichtete am 03.08.2026 vom Fall einer Unterschlagung, bei dem wir die Verteidigung übernommen haben.
Die Tiroler Tageszeitung hat am 08.07.2026 über ein Strafverfahren vor dem Landesgericht Innsbruck berichtet, in dem unsere Kanzlei die Verteidigung eines Angeklagten übernommen hat.
Die Tiroler Tageszeitung hat am 30.06.2026 über ein Strafverfahren vor dem Landesgericht Innsbruck berichtet, in dem unsere Kanzlei die Verteidigung eines Angeklagten übernommen hat.
Das Vorenthalten von Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung nach § 153c StGB zählt zu den häufigsten Wirtschaftsstraftaten in Österreich. Betroffen sind vor allem kleine und mittlere Unternehmen, Ein-Personen-Gesellschaften sowie GmbH-Geschäftsführer in wirtschaftlich angespannten Phasen. In der Praxis geht es selten um klassische Bereicherungsabsicht, sondern um Liquiditätsengpässe, Zahlungsstockungen oder Fehlpriorisierungen im laufenden Geschäftsbetrieb. Gerade deshalb ist § 153c StGB ein Delikt, bei dem frühzeitiges und richtiges Handeln über Strafbarkeit oder Straffreiheit entscheidet. Im Blogartikel erklären wir, worauf zu achten ist.
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Mehrere Medien, darunter der ORF (Tirol Heute vom 17.06.2026), Krone , TT und vol.at berichten vom Urteil des Landesgerichts Innsbruck gegen einen von unserer Kanzlei vertretenen litauischen Staatsangehörigen.
Viele moderne Vermögensschäden entstehen heute nicht mehr durch klassische Täuschungen von Menschen, sondern durch Eingriffe in technische Systeme. Überweisungen, Abbuchungen, Abrechnungen oder Freischaltungen laufen automatisiert ab, oft ohne unmittelbare menschliche Kontrolle. Genau hier setzt § 148a StGB an. Die Bestimmung soll verhindern, dass sich jemand durch das gezielte Manipulieren von Computern, Programmen oder Daten auf Kosten anderer bereichert. Der folgende Text erklärt diesen Tatbestand bewusst einfach, ohne juristische Detaildebatten, aber mit vielen anschaulichen Beispielen aus dem Alltag.
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Die Tiroler Tageszeitung berichtet heute von einem Fall, bei dem es um Freiheitsberaubung eines mutmaßlichen Einbrechers ging.
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Der Tatbestand des Suchtgifthandels nach § 28a Suchtmittelgesetz (SMG) zählt zu den schärfsten Strafdrohungen des österreichischen Nebenstrafrechts. Er erfasst nicht den bloßen Besitz oder gelegentlichen Weitergabevorgänge, sondern richtet sich gegen Strukturen, in denen Suchtmittel in größerem Umfang, arbeitsteilig oder mit nachhaltiger Gewinnerzielungsabsicht in Verkehr gesetzt werden. In diesem Artikel schauen wir uns die Norm näher an.
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Die Tiroler Tageszeitung berichtet heute von einem Fall, bei dem es um echte Dinosaurier-Knochen geht.
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top.tirol hat RA Dr. Lukas Staffler unter die top 40 unter 40 der Wirtschaft in Tirol nominiert. Vielen Dank für diese Ehrung!
Gewinnversprechen ohne reale wirtschaftliche Grundlage begegnen in der Praxis in vielen Formen. Hinter scheinbar innovativen Modellen verbergen sich oft klassische Ketten- oder Pyramidenspiele. Der österreichische Gesetzgeber hat diese Systeme mit § 168a StGB ausdrücklich unter Strafe gestellt. Die Bestimmung schützt Vermögensinteressen und soll verhindern, dass ganze Teilnehmergruppen durch strukturell zum Scheitern verurteilte Modelle geschädigt werden. In diesem Blogartikel schauen wir uns die Bestimmung näher an.
(Bildnachweis: ChatGPT 5.2)
Die Tiroler Tageszeitung berichtet heute von einem Fall, bei dem es um verseuchte Babynahrung geht.
(Bildnachweis: ChatGPT vom 13.08.2026)
Die Tiroler Tageszeitung (TT) berichtete kürzlich über ein Apres-Ski-Lokal in Fieberbrunn, ein aus der Wand gerissener Tresor, der über eine Skipiste bergab gezerrt wird, drei Pistenraupenfahrer als unfreiwillige Zeugen und eine Festnahme noch vor Sonnenaufgang im Raum Saalfelden.
(Bildnachweis Pixabay - Terranaut)
Wer strafrechtlich verfolgt wird, darf sich darauf verlassen, dass allein ein formelles Gesetz die Straftat bestimmt und eine zulässige Strafe vorgibt. Dieses „nullum crimen, nulla poena sine lege“ ist Kern von Artikel 7 Abs 1 EMRK und genießt in Österreich Verfassungsrang. Im Blog geben wir hierzu einen Überblick.
(Bildnachweis: ChatGPT 5.2)
Die TT berichtete über einen spektakulären Prozess zur Innsbrucker Drogen-Szene. Gemäß § 54 StPO gilt es, einige Aspekte richtig zu stellen.
In der strafrechtlichen Praxis führen Vermögensdispositionen im Umfeld pflegebedürftiger Personen besonders häufig zu Untreuevorwürfen nach § 153 StGB. Angehörige oder Vertrauenspersonen handeln oft auf Grundlage einer Vorsorgevollmacht oder faktischen Betreuungssituation und gehen dabei davon aus, dass freiwillige Zuwendungen oder allgemeine Zustimmungserklärungen der betroffenen Person strafrechtlich unproblematisch seien. Gerade diese Annahme erweist sich jedoch regelmäßig als trügerisch. Der folgende Beitrag beleuchtet, unter welchen Voraussetzungen freiwillige Zuwendungen pflegebedürftiger Personen strafrechtlich relevant werden, warum Einverständniserklärungen häufig keine tatbestandsausschließende Wirkung entfalten und welche rechtlichen Maßstäbe Gerichte bei der Beurteilung von Pflichtbindung, Wissentlichkeit und Vermögensnachteil anlegen.
Digitale Entscheidungssysteme treffen in Sekundenbruchteilen Urteile, für die Menschen früher Tage brauchten. Doch ihre Geschwindigkeit und scheinbare Objektivität täuschen: Verzerrte Trainingsdaten, versteckte Stellvertretervariablen oder mangelnde Transparenz können dazu führen, dass Algorithmen jahrzehntealte Vorurteile verstärken statt sie abzubauen. Dieser Beitrag beleuchtet, wie solche Diskriminierungen entstehen, welche Rechtsinstrumente Betroffenen in Österreich zur Verfügung stehen und warum die Beweislastumkehr des Gleichbehandlungsgesetzes dabei eine zentrale Rolle spielt.
(Bildnachweis: ChatGPT o3)
Die Tiroler Tageszeitung berichtete jüngst über ein umfangreiches Strafverfahren am Landesgericht Innsbruck, in dem einem 36-jährigen Tiroler Unternehmer schwerer Betrug und Veruntreuung in erheblicher Höhe zur Last gelegt wurden. Der dokumentierte Gesamtschaden belief sich auf deutlich über eine halbe Million Euro. Dennoch endete das Verfahren mit einer außergewöhnlich milden Sanktion: zehn Monate Freiheitsstrafe bedingt sowie eine Geldstrafe, ohne Antritt einer Haft. Der Fall zeigt exemplarisch, wie entscheidend eine frühzeitige und strategisch saubere Verteidigung auch bei massiven Schadenssummen sein kann.
Hersteller von KI-Systemen preisen ihre Produkte gern als „fair“, „menschenzentriert“ oder „trustworthy“ an. Ohne belastbare Nachweise droht jedoch der Vorwurf des Ethics Washing – und damit ein Verstoß gegen das Irreführungsverbot des § 2 UWG. Dieser Beitrag zeigt, warum Gerichte wohl das aus der Green- und Blue-Washing-Judikatur bekannte Strengeprinzip anwenden werden, welche Belege zwingend sind und wie sich der AI Act auf die Werbung auswirkt.
(Bildnachweis: ChatGPT o3)
Die Tiroler Tageszeitung berichtete am 23.01.2026 über ein Jugendstrafverfahren vor dem Landesgericht Innsbruck, das medial mit dem Schlagwort „K.-o.-Tropfen“ versehen wurde. Diese Darstellung bedarf jedoch einer wesentlichen Präzisierung, da dem Jugendlichen im Verfahren gerade nicht nachgewiesen wurde, dass er K.-o.-Tropfen eingesetzt oder verabreicht hätte. Ein solcher Tatvorwurf war nicht Gegenstand einer erwiesenen Verurteilung und fand im Urteil auch keine entsprechende Feststellung.
Im Zuge der rasanten Digitalisierung unserer Wirtschaft sind Cyberrisiken allgegenwärtig geworden. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat auf diese Entwicklung reagiert und seine Musterbedingungen für Cyberversicherungen überarbeitet. Diese Anpassungen spiegeln sowohl die dynamischen Veränderungen im Markt als auch neue regulatorische Anforderungen wider. Aber was bedeutet das konkret für Unternehmen, und sind die Neuerungen ausreichend, um den heutigen Cyberherausforderungen zu begegnen?
(Bildnachweis: ChatGPT o3)
Die Frage des staatlichen Beitrags zu den Kosten der Verteidigung markiert seit jeher eine Schnittstelle zwischen Strafverfahrensrecht, rechtsstaatlicher Fairness und fiskalischer Zurückhaltung. Während das österreichische Strafprozessrecht dem Beschuldigten einerseits das Recht einräumt, sich eines Verteidigers zu bedienen, bleibt andererseits der Grundsatz aufrecht, dass die Kosten dieser Verteidigung grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen sind. Der Beitrag des Bundes zu den Verteidigungskosten stellt daher keinen selbstverständlichen Ausfluss des Freispruchs oder der Verfahrenseinstellung dar, sondern eine gesetzlich begrenzte, typisierte Ausnahme vom Kostenlastprinzip.
Mit der Novelle BGBl I 96/2024 hat der Gesetzgeber dieses System nicht neu erfunden, sondern fortentwickelt. Der folgende Beitrag versucht, die maßgeblichen Leitlinien dieser Rechtsprechung zusammenzuführen.
Mit dem Digital Package 2025 will die EU-Kommission das Digitalrecht verschlanken und gleichzeitig den Schutz der Grundrechte wahren. Hinter Schlagworten wie „Digital Omnibus“ und „AI-Nachjustierung“ verbirgt sich jedoch ein Balanceakt zwischen Entlastung der Wirtschaft und möglicher Deregulierung. Der folgende Beitrag ordnet die Reformen ein und zeigt, welche Folgen sie für Unternehmen und Gesellschaft haben.
Am 13. Januar 2026 war ich wieder zu Gast beim Podcast "Vom Hypo zum Handeln - der Transformationspodcast" bei Petra Liebl und dürfte in Folge 21 über den KI-Aufwind für Europa sprechen.
Compliance-Boards können sehr unterschiedlich gestaltet werden. In Italien gibt es hierzu gesetzliche Vorgaben durch die sog. Legge 231, die die Unternehmensstrafbarkeit regelt. Das dortige Compliance-Board heißt "Organismo di Vigilanza" (kurz: OdV). In diesem Blogartikel werden die Wesenszüge dieses Compliance-Organs vorgestellt.
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Die Diversionist ein verfahrensrechtliches Institut im österreichischen Strafprozessrecht, das es ermöglicht, ein Strafverfahren unter bestimmten Voraussetzungen ohne formelle Verurteilung und ohne Schuld-Feststellung zu beenden. Dieses Institut dient der Entlastung der Strafgerichte und bietet zugleich eine alternative Möglichkeit zur klassischen Strafverfolgung, insbesondere bei weniger schwerwiegenden Straftaten.
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Die Aussageverweigerung zählt zu den zentralen Verfahrensrechten des Beschuldigten im österreichischen Strafverfahren. Sie ist Ausdruck des verfassungsrechtlich und menschenrechtlich verankerten Grundsatzes, dass niemand verpflichtet ist, an seiner eigenen strafrechtlichen Überführung mitzuwirken. Im Blogartikel erklären wir dieses fundamentale Recht und geben Tipps, wann es eingesetzt werden sollte.
(Bildnachweis: ChatGPT 5.2)
This blog post was prompted by an opinion piece published on 16 December 2025 on Spectator Life under the title “AI will kill all the lawyers – a barrister’s warning”. Drawing on the views of an anonymous, highly experienced English barrister, the article argues that artificial intelligence will render the legal profession in its current form largely redundant in the foreseeable future. According to that assessment, this development is not speculative but already well underway.
As a criminal defence lawyer who deals daily with the practical, human realities of legal work, I do not believe this diagnosis should remain unanswered. Not because it is entirely misguided, but because its deliberate exaggeration obscures essential dimensions of what legal practice actually entails. This article therefore seeks to offer a reasoned counterpoint: not a defence of the status quo, but an attempt to place the debate on a more realistic and differentiated footing.
(Picture: Christian Vorhofen / Lukas Staffler)
Am 1. Juli 2025 war ich zu Gast beim Podcast "Vom Hypo zum Handeln - der Transformationspodcast" bei Petra Liebl und dürfte über den europäischen AI Act sprechen.
Wie auch andere österreichische Unternehmen und Dienstleister (z.B. Arbeiterkammer Tirol, siehe Punkt 3.23), nutzen auch wir als DSGVO-konforme Plattform für "WhatsApp Business" die Applikation "Superchat". Im folgenden Artikel erläutern wir, wie die Messaging- und Kommunikationsplattform Superchat im datenschutzrechtlichen Sinne funktioniert, welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden, auf welcher Rechtsgrundlage die Verarbeitung beruht und welche Rechte betroffene Personen haben. Diese Datenschutzerklärung dient der Transparenz nach Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
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Das Verbot der Einlagenrückgewähr ist nicht nur ein österreichisches rechtliches Unikat, sondern auch ein häufiger Fehler, den viele GmbH-Gesellschafter oder Geschäftsführer begehen. Denn die GmbH ist keine „Privatkassa“ der Gesellschafter, sondern ein eigenständiges Rechtssubjekt, das nach marktkonformen Grundsätzen handeln muss. Im Blog erklären wir, was es damit auf sich hat und insbesondere die Verbindung zum Strafrecht hergestellt.
(Bildnachweis: ChatGPT o3)
Wenn Sie mit uns telefonisch in Verbindung treten und wir nicht erreichbar sind, landen Sie in unserem KI-Anrufbeantworter. Genau genommen erfolgt dies unter Einsatz der KI-basierten Telefonassistenzsoftware „fonio.ai“, einem österreichischen Anbieter. In diesem Zusammenhang werden personenbezogene Daten unter Nutzung von fonio.ai verarbeitet.
(Bildnachweis: ChatGPT 5.2)
Zur Verwaltung von Mandaten, Akten, Fristen, Terminen, Dokumenten sowie zur Abwicklung der internen und externen Kommunikation setzen wir die Kanzleisoftware „ADVOKAT“ ein. In diesem Zusammenhang werden personenbezogene Daten unter Nutzung von ADVOKAT verarbeitet.
(Bildnachweis: ChatGPT 5.2)
Zur internen Unterstützung bei Recherche-, Analyse- und Dokumentationsaufgaben setzen wir eine KI-Lösung ein, die durch die Arvellon Group GmbH bereitgestellt wird (internes KI-System „JU│DY“). In diesem Zusammenhang werden personenbezogene Daten verarbeitet.
(Bildnachweis: ChatGPT 5.2)
Wer sich an einer GmbH beteiligt, möchte wissen, was mit seinem Kapital geschieht. Das GmbH-Gesetz (GmbHG) gibt Gesellschaftern deshalb eine Reihe von Informations- und Kontrollrechten an die Hand. Im Folgenden stellen wir die wichtigsten Instrumente übersichtlich vor und verweisen jeweils auf die einschlägigen Gesetzesnormen, damit Sie die Regelungen bei Bedarf selbst nachlesen können.
(Bildnachweis: ChatGPT o3)
Viele Beschuldigte wissen nicht genau, was sie in der Hauptverhandlung erwartet. Es ist das Herzstück des Strafverfahrens, denn hier entscheidet sich, ob es zu einem Freispruch, einer Einstellung oder einer Verurteilung kommt. Der folgende Leitfaden erklärt den Ablauf Schritt für Schritt mit praxisnahen Hinweisen. So können Sie besser einschätzen, was auf Sie zukommt.
(Bildnachweis: ChatGPT o3)
Die Tiroler Tageszeitung berichtete am 1.11.2025 über ein Strafverfahren vor dem Landesgericht Innsbruck, in dem unsere Kanzlei die Verteidigung eines Angeklagten übernommen hat.
Die Tiroler Tageszeitung berichtete am 04.11.2025 über einen aktuellen Fall, bei dem wir einen Rechtsmittelerfolg feiern und letztlich eine milde Strafe erreichen konnten.
Die Frage nach den Kosten anwaltlicher Beratung und Vertretung ist für Mandanten regelmäßig von zentraler Bedeutung (zum kostenlosen Verfahrenshelfer - siehe hier). Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die Honorargestaltung speziell für die Strafverteidigung und erläutert die gängigen Modelle.
(Bildrechte: ChatGPT o3)
Die Tiroler Tageszeitung berichtete am 02.11.2025 über einen aktuellen Fall, bei dem wir eine milde Strafe und eine rasche Haftentlassung erreichen konnten.
(Bildnachweis: Audemar Piguet Webseite)
Die Tiroler Tageszeitung berichtete am 1.11.2025 über einen aktuellen Fall, bei dem wir eine Diversion erreichen konnten.
Die Tiroler Tageszeitung berichtete am 04.05.2025 über einen aktuellen Fall, bei dem wir trotz Geständnis einen Freispruch erreichen konnten.
Die Tiroler Tageszeitung berichtete am 12.10.2025 über einen aktuellen Fall, bei dem wir eine Diversion erreichen konnten.
Die Tiroler Tageszeitung berichtete am 08.06.2025 über einen aktuellen Fall, bei dem wir eine milde Strafe und eine rasche Haftentlassung erreichen konnten.
Die Tiroler Tageszeitung berichtete am 07.04.2025 über einen aktuellen Fall, bei dem wir eine grenzüberschreitende Verteidigung durchführen mussten und nach erfolgter Auslieferung (europäischer Haftbefehl) die Freilassung gelang.
(Bildnachweis: ChatGPT)
Am 12.11.2024 war ich zu Gast beim Podcast "Digital Sensemaker" von Christoph Holz und sprach mit ihm über das kontroverse Thema "Reguliert uns die EU kaputt?"
Am 5. November 2024 war ich zu Gast beim Podcast von RA Johannes Ziller und sprach mit ihm über Handlungsoptionen, die Opfer im österreichischen Strafverfahren haben.
Am 2. Oktober 2024 war ich zu Gast beim Podcast von RA Johannes Ziller und sprach mit ihm über Handlungsoptionen, die ein Beschuldigte/r im österreichischen Strafverfahren hat.
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