Opfer, geschädigte und privatbeteiligte

Unterstützung für Opfer und Geschädigte im Strafverfahren

Ihr Strafverteidiger in Innsbruck & Tirol

Als Strafverteidiger unterstütze ich regelmäßig Menschen, die im Strafverfahren als Opfer oder Geschädigte betroffen sind. In dieser Situation geht es nicht nur um rechtliche Fragen, sondern oft auch um Sicherheit, Belastungen im Alltag und das Gefühl, dem Verfahren ausgeliefert zu sein. Gerade in der frühen Phase – ab Anzeige, Einvernahme oder ersten Kontakten mit Polizei und Staatsanwaltschaft – werden wichtige Weichen gestellt. Ich begleite Sie dabei, Ihre Rechte konsequent wahrzunehmen, Akteneinsicht zu erlangen, Schutzmaßnahmen zu beantragen und Ihre Interessen im Verfahren klar zu vertreten – sachlich, strategisch und mit dem nötigen Gespür für die persönliche Situation.

Opfer von Straftaten

Als Opfer einer Straftat (§ 66 StPO) gelten Personen, die durch eine strafbare Handlung in ihren Rechten oder Rechtsgütern unmittelbar beeinträchtigt wurden. Das kann körperliche oder psychische Gewalt betreffen, aber ebenso Vermögensschäden, Drohungen, Nötigungen oder andere strafrechtlich relevante Eingriffe. Mit der Stellung als Opfer sind im Strafverfahren besondere Rechte verbunden, die unabhängig davon bestehen, ob Sie aktiv am Verfahren teilnehmen oder zivilrechtliche Ansprüche geltend machen.

 

Opfer sind nicht bloß Zeugen des Geschehens, sondern eigenständige Verfahrensbeteiligte mit geschützten Interessen. Bereits ab Einleitung eines Ermittlungsverfahrens stehen Opfern umfassende Informations-, Beteiligungs- und Schutzrechte zu. Dazu zählen insbesondere das Recht auf Akteneinsicht, auf Information über den Gegenstand und den Fortgang des Verfahrens, auf anwaltliche Vertretung sowie auf Teilnahme an bestimmten Verfahrenshandlungen. Diese Rechte sollen sicherstellen, dass Opfer das Strafverfahren nicht nur passiv „miterleben“, sondern informiert, vorbereitet und rechtlich abgesichert sind.

 

In der Praxis wissen Opfer oft nicht, in welchem Umfang ihnen Einsicht in die Akten zusteht, zu welchem Zeitpunkt sie informiert werden müssen oder wie sie auf Verfahrensentscheidungen – etwa Einstellungen oder diversionelle Maßnahmen – reagieren können. Ohne klare Kenntnis der eigenen Stellung im Verfahren besteht die Gefahr, dass wesentliche Rechte ungenutzt bleiben und berechtigte Interessen nicht ausreichend berücksichtigt werden. Eine frühzeitige rechtliche Beratung ermöglicht es, die Rolle als Opfer im Strafverfahren richtig einzuordnen, den eigenen Handlungsspielraum zu verstehen und fundierte Entscheidungen zu treffen.

Privatbeteiligte im Strafverfahren

Opfer bzw. Geschädigte von Straftaten haben im Strafverfahren nicht nur Schutz- und Informationsrechte, sondern auch die Möglichkeit, ihre aus der Tat resultierenden Ansprüche unmittelbar im Strafverfahren geltend zu machen. Dies geschieht durch die Erklärung der sogenannten Privatbeteiligung (§ 67 StPO). Mit dieser Erklärung wird das Opfer nicht bloß informiertes Verfahrenssubjekt, sondern tritt aktiv als Partei mit eigenen rechtlichen Interessen auf.

 

Die Privatbeteiligung ermöglicht es, Schadenersatz oder eine Entschädigung für die durch die Straftat erlittene Beeinträchtigung im Rahmen des Strafverfahrens zu verlangen. Dadurch kann vermieden werden, dass nach Abschluss des Strafverfahrens ein gesondertes & möglicherweise aufwendiges Zivilverfahren gegen den Täter geführt werden muss. Das Strafgericht hat in diesem Fall nicht nur über Schuld und Strafe zu entscheiden, sondern auch darüber, ob und in welchem Umfang dem Opfer ein privatrechtlicher Anspruch zusteht.

 

Mit der Stellung als Privatbeteiligter erweitern sich die Verfahrensrechte erheblich. Über die allgemeinen Opferrechte hinaus besteht insbesondere die Möglichkeit, Beweisanträge zu stellen, auf den Gang des Verfahrens Einfluss zu nehmen und im Hauptverfahren aktiv zur Durchsetzung der eigenen Ansprüche beizutragen.  Die Erklärung der Privatbeteiligung ist an formelle und zeitliche Voraussetzungen geknüpft. Sie muss rechtzeitig abgegeben und der geltend gemachte Anspruch zumindest dem Grunde nach begründet werden; spätestens bis zum Schluss des Beweisverfahrens ist auch die Höhe des Schadens oder der Entschädigung zu beziffern. Fehler in diesem Stadium – etwa verspätete oder unzureichend begründete Erklärungen – können dazu führen, dass die Privatbeteiligung zurückgewiesen wird und die Durchsetzung der Ansprüche auf den Zivilrechtsweg verlagert werden muss. Gerade deshalb ist eine frühzeitige rechtliche Beratung entscheidend.

 

 

Unser Mehrwert im Strafverfahren

als Ihr Opfervertreter (OV) bzw. Privatbeteiligtenvertreter (PBV)

Interessensvertretung im Ermittlungsverfahren

Das Ermittlungsverfahren ist auch aus Sicht von Opfern und Geschädigten eine entscheidende Phase. Bereits hier wird maßgeblich bestimmt, ob die Tat umfassend aufgeklärt, die Interessen des Opfers berücksichtigt und spätere Ansprüche effektiv vorbereitet werden. Eine bloß passive Rolle birgt das Risiko, dass wesentliche Aspekte des Tatgeschehens unberücksichtigt bleiben oder ein Verfahren ohne ausreichende Berücksichtigung der Opferinteressen eingestellt wird.

 

Als anwaltlicher Vertreter bringen wir Ihre Perspektive aktiv in das Ermittlungsverfahren ein. Auf Grundlage der Akteneinsicht (§ 68 StPO) analysieren wir den Stand der Ermittlungen, prüfen die Ermittlungsführung und achten darauf, dass der Sachverhalt vollständig und ausgewogen erhoben wird. Wo erforderlich, regen wir ergänzende Ermittlungen an, nehmen Stellung zu Verfahrensentscheidungen und begleiten Einvernahmen mit dem Ziel, Ihre Rechte zu wahren und eine sachgerechte Verfahrensführung sicherzustellen.

 

Gerade im Ermittlungsverfahren lassen sich oft entscheidende Weichen stellen – etwa durch die Klarstellung des Tatgeschehens, die Sicherung relevanter Beweise oder die Vorbereitung einer späteren Privatbeteiligung. Eine frühzeitige rechtliche Begleitung erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass das Verfahren konsequent geführt und nicht vorschnell beendet wird.

Vorbereitung und Vertretung in der Hauptverhandlung

Kommt es zur Hauptverhandlung, ist eine sorgfältige Vorbereitung von zentraler Bedeutung. In dieser Phase geht es nicht mehr nur um die Aufklärung des Sachverhalts, sondern auch um die rechtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche und die wirksame Wahrnehmung Ihrer Stellung im Verfahren. Als Opfer oder Privatbeteiligter haben Sie das Recht, im Verfahren gehört zu werden und Ihre Interessen aktiv zu vertreten.

 

Wir bereiten Sie gezielt auf die Hauptverhandlung vor, erläutern den Ablauf und klären darüber auf, welche Rechte Ihnen in der Verhandlung zukommen. Dazu gehört auch, Widersprüche oder Unklarheiten in der bisherigen Beweisführung aufzuzeigen und darauf hinzuwirken, dass relevante Umstände vom Gericht berücksichtigt werden. Wo notwendig, unterstützen wir bei der Stellung von Beweisanträgen oder bei der Ausführung privatrechtlicher Ansprüche nach Abschluss der Beweisaufnahme.

 

Eine strukturierte und taktisch kluge Vorbereitung trägt dazu bei, dass Ihre Sichtweise im Verfahren nicht untergeht und das Gericht ein vollständiges Bild des Sachverhalts erhält. Gerade bei sensiblen oder belastenden Tatvorwürfen ist dies ein wesentlicher Faktor für ein sachgerechtes und faires Verfahren.

Rechtsmittel und Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Die rechtliche Durchsetzung Ihrer Interessen endet nicht mit einer einzelnen Verfahrensentscheidung. Je nach Verlauf des Strafverfahrens ergeben sich unterschiedliche Ansatzpunkte, um auf eine unzureichende Berücksichtigung der Opfer- oder Privatbeteiligtenrechte zu reagieren.

 

Wird ein Ermittlungsverfahren eingestellt, obwohl aus Opfersicht weiterhin ein aufklärungsbedürftiger Tatverdacht besteht, kann dies eine erhebliche Zäsur darstellen. In solchen Fällen sieht die Strafprozessordnung die Möglichkeit vor, die Fortführung des Verfahrens zu verlangen. Der sogenannte Fortführungsantrag nach § 195 StPO ermöglicht es, eine Einstellung durch die Staatsanwaltschaft bzw. das Gericht überprüfen zu lassen und eine weitere Sachverhaltsaufklärung einzufordern. Voraussetzung ist dabei eine fundierte rechtliche Begründung, warum die Einstellung nicht gerechtfertigt sei und welche Ermittlungsansätze bislang unzureichend geblieben sind. Eine sorgfältige rechtliche Prüfung und Ausarbeitung dieses Antrags ist entscheidend, da hiervon abhängt, ob das Verfahren wieder aufgenommen und weitergeführt wird.

 

Kommt es hingegen zu einem Urteil, stellt sich die Frage, ob die Entscheidung den Sachverhalt und insbesondere die privatrechtlichen Ansprüche des Opfers angemessen berücksichtigt. Wird über Schadenersatz- oder Entschädigungsansprüche nicht oder nicht in der gebotenen Weise entschieden, ist zu prüfen, ob verfahrensrechtliche oder rechtliche Fehler vorliegen. Als Privatbeteiligter bestehen in diesem Stadium eigenständige Rechtsmittelmöglichkeiten, um die Behandlung der eigenen Ansprüche überprüfen zu lassen. Maßgeblich ist dabei eine genaue Analyse des Urteils, der Beweiswürdigung und der rechtlichen Beurteilung durch das Gericht.

 

Nicht jede Entscheidung ist hinzunehmen, aber nicht jede Entscheidung ist auch erfolgreich bekämpfbar. Unsere Aufgabe besteht darin, realistisch zu beurteilen, ob und mit welchen Mitteln eine weitere Durchsetzung Ihrer Interessen sinnvoll ist – sei es durch einen Fortführungsantrag im Ermittlungsstadium oder durch die Überprüfung eines Urteils im Hinblick auf Ihre Ansprüche als Privatbeteiligter.

Unsere Schritte

bei der Vertretung Ihrer Interessen als Opfer bzw. Geschädigte

Ein Strafverfahren verläuft auch für Opfer und Geschädigte in mehreren Phasen – und jede Phase bringt unterschiedliche rechtliche Möglichkeiten und Entscheidungen mit sich. Wir begleiten Sie vom ersten Kontakt bis zum Abschluss des Verfahrens mit einem klaren, strukturierten Vorgehen. So behalten Sie jederzeit den Überblick darüber, welche Schritte sinnvoll sind, welche Rechte Ihnen zustehen und wie Ihre Interessen bestmöglich durchgesetzt werden können.

Schritt 1

Erstberatung & Akteneinsicht

Am Beginn steht ein ausführliches Beratungsgespräch. Dabei klären wir, was konkret geschehen ist, in welchem Stadium sich das Strafverfahren befindet und welche Rolle Sie aktuell einnehmen – als Opfer, Geschädigter oder bereits als Privatbeteiligter. Ebenso besprechen wir, welche Ziele Sie verfolgen: Schutz, Aufklärung, Schadenersatz oder eine aktive Beteiligung am Verfahren.

 

Der erste Schritt kann sein, dass Sie bei der Polizei eine "Anzeige" erstatten, also einen Sachverhalt schildern. Gerne können wir Sie dazu beraten bzw. hierbei unterstützen.

 

Sobald das Verfahren initiiert ist, beantragen wir Akteneinsicht, um den tatsächlichen Stand der Ermittlungen zu kennen. Erst die Kenntnis der Akten zeigt, welche Ermittlungen geführt wurden und ob der Sachverhalt vollständig erhoben ist. Diese Grundlage ist entscheidend, um beurteilen zu können, ob weitere Schritte notwendig sind – etwa zur Sicherung von Beweisen oder zur Vorbereitung einer späteren Privatbeteiligung.

Schritt 2

Analyse, rechtliche Einordnung & Verfahrensstrategie

Nach der Akteneinsicht erfolgt eine umfassende rechtliche Analyse. Wir prüfen, ob der Sachverhalt aus Opfersicht vollständig erfasst wurde, ob Widersprüche bestehen oder wesentliche Ermittlungen fehlen. Gemeinsam besprechen wir, welche Informationen, Unterlagen oder Auskunftspersonen zusätzlich relevant sein könnten.

 

Auf dieser Basis entwickeln wir eine klare Strategie, etwa zur aktiven Wahrnehmung Ihrer Opferrechte, zur Vorbereitung einer Privatbeteiligung oder zur Einflussnahme auf den weiteren Verfahrensgang. Ziel ist es, Ihre Interessen frühzeitig und strukturiert in das Verfahren einzubringen und zu vermeiden, dass entscheidende Punkte unbeachtet bleiben oder das Verfahren vorschnell beendet wird.

Schritt 3

Begleitung im Verfahren & Vorbereitung auf
die Verhandlung

Während des laufenden Verfahrens übernehmen wir die rechtliche Kommunikation mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht. Wir koordinieren Termine, verfassen Schriftsätze und achten darauf, dass Ihre Rechte im Verfahren gewahrt bleiben.

 

Kommt es zur Hauptverhandlung, bereiten wir Sie gezielt darauf vor. Wir erklären den Ablauf, klären Ihre Stellung im Verfahren und besprechen, welche Rolle Sie in der Verhandlung einnehmen können oder sollen. Ziel ist, dass Sie wissen, was Sie erwartet, und sich im Verfahren nicht überfordert oder allein gelassen fühlen.

 

Während Sie also auf Ihre Zeugenaussage außerhalb des Verhandlungssaal warten, bis Sie Ihre Aussagen machen können, nehmen wir Ihre Rechte von Beginn der Hauptverhandlung an wahr. Gleichzeitig sorgen wir dafür, dass Ihre Ansprüche – insbesondere als Privatbeteiligter – strukturiert und nachvollziehbar vorgebracht werden.

Schritt 4

Begleitung bis Verfahrensabschluss

Auch nach wesentlichen Verfahrensentscheidungen bleiben wir an Ihrer Seite. Wird ein Ermittlungsverfahren eingestellt, prüfen wir, ob ein Fortführungsantrag in Betracht kommt. Kommt es zu einem Urteil, analysieren wir, ob Ihre privatrechtlichen Ansprüche ausreichend berücksichtigt wurden oder ob weitere rechtliche Schritte sinnvoll sind.

 

Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Umsetzung gerichtlicher Entscheidungen – etwa bei der Durchsetzung zugesprochener Ansprüche oder bei der Einordnung der weiteren rechtlichen Folgen. Unser Anspruch ist eine kontinuierliche, verlässliche Begleitung: vom ersten Gespräch bis zur abschließenden Klärung Ihrer rechtlichen Interessen im Strafverfahren.

FAQ

Häufige Fragen von Opfern, Geschädigten oder Privatbeteiligten in Strafverfahren