Beschuldigte und Angeklagte
Hilfe bei strafrechtlicher Anklage und im Ermittlungsverfahren
Ihr Strafverteidiger in Innsbruck & Tirol
Als Strafverteidiger vertrete ich regelmäßig Personen, gegen die ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren geführt wird oder bereits Anklage erhoben wurde. In dieser Phase steht viel auf dem Spiel – beruflich, privat und persönlich. Eine fundierte, strategische Verteidigung kann entscheidend dafür sein, ob ein Verfahren eingestellt, ein Freispruch erreicht oder eine milde Strafe ausgefasst wird. Ich begleite Sie vom ersten Verdacht bis zum Abschluss des Verfahrens – mit Expertise, Erfahrung und Weitblick.
Wenn Sie eine Ladung zur Beschuldigteneinvernahme erhalten haben
Eine Ladung zur Beschuldigteneinvernahme ist meist der erste Hinweis darauf, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. In dieser Situation gilt: Ruhe bewahren – und keine unüberlegte Aussage machen. Denn ohne Einsicht in die Ermittlungsakte wissen Sie nicht, welche Beweise oder Verdachtsmomente die Staatsanwaltschaft oder Polizei tatsächlich gegen Sie vorliegen hat.
Erst durch eine Akteneinsicht erhalten Sie Klarheit darüber, welche konkreten Vorwürfe im Raum stehen und von welchen Ermittlungshypthesen die Strafverfolgungsbehörden ausgehen. Meiner Erfahrung nach ist dies oft der einzige Weg, damit Sie sich substantiell und rechtlich gegen die Anschuldigungen verteidigen können. Eine vorschnelle Aussage ohne Kenntnis der Aktenlage kann Ihre Position erheblich schwächen und den Verlauf des Verfahrens negativ beeinflussen.
Gemeinsam mit Ihrem Verteidiger können Sie nach der Akteneinsicht Risiken identifizieren, Handlungsoptionen besprechen und eine fundierte Verteidigungsstrategie abwägen – etwa, ob eine Vernehmung nach Akteneinsicht zweckdienlich ist, ob Beweisanträge gestellt werden sollten oder ob es strategisch klüger ist, zu schweigen. Die frühzeitige anwaltliche Beratung ist daher entscheidend, um Ihre Rechte zu wahren und Fehlentscheidungen zu vermeiden.
Wenn Sie eine Ladung zur Hauptverhandlung vor einem Strafgericht erhalten haben
Steht der Termin der Hauptverhandlung fest, sind die Ermittlungen abgeschlossen und die Anklageschrift wurde beim Gericht eingebracht. Das bedeutet, die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass eine Verurteilung durchaus wahrscheinlich ist. Für Sie als Angeklagten ist dies jedoch noch keine Vorentscheidung über Schuld oder Strafe – im Gegenteil, hier ist der entscheidende Moment, aktiv Einfluss auf das Verfahren zu nehmen.
Das Gericht kennt zu diesem Zeitpunkt in der Regel den gesamten Ermittlungsakt – und damit vor allem die Darstellung der Staatsanwaltschaft. Umso wichtiger ist es, dass auch Ihre Sicht der Ereignisse eingebracht werden. Als Strafverteidiger unterstütze ich Sie hierbei – etwa durch gezielte und zweckdienliche Beweisanträge, oder aber durch schriftliche Stellungnahmen und Gegenäußerungen.
Auf diese Weise wird das Gericht maßgeblich auf die Hauptverhandlung vorbereitet. In der Hauptverhandlung wird dann mit Nachdruck an diesem Verfahrensziel gearbeitet - durch aktive Beteiligung am Prozessgeschehen in Form von Anträgen, Wortmeldungen oder Widersprüchen. In vielen Fällen lässt sich so das besprochene Verfahrensziel (z.B. Freispruch, mildes Urteil oder eine Verfahrenseinstellung mittels Diversion) leichter erreichen.
Unser Mehrwert im Strafverfahren
als Ihr Strafverteidiger
Verteidigung im Ermittlungsverfahren
Das Ermittlungsverfahren ist die entscheidende Phase, in der die Weichen für den weiteren Verlauf des Strafverfahrens gestellt werden. Ziel ist es, bereits in diesem frühen Stadium durch gezielte Verteidigungsmaßnahmen Einfluss auf die Bewertung der Vorwürfe zu nehmen und Ihrer Sicht auf die Vorwürfe breiten Raum zu geben.
Ausgangspunkt dabei ist die Akteneinsicht (§ 51 - 53 StPO). Als erfahrener Strafverteidiger bringen wir uns aktiv in das Verfahren ein – etwa durch Beweisanträge (§ 55 StPO) schriftliche Stellungnahmen oder eigene Ermittlungs- und Recherchetätigkeiten. Hierbei kann auf die Unterstützung eines Dolmetscher zurückgegriffen werden (§ 56 StPO). Auf diese Weise können wir die Sichtweise des Mandanten in das Verfahren integrieren und allenfalls einseitige Darstellungen oder falsche Eindrücke der Ermittlungsbehörden einhegen.
In vielen Fällen gelingt es, durch substanzielle Beweismittel oder sachliche Klarstellungen die Vorwürfe bereits im Ermittlungsverfahren zu entkräften und so eine Einstellung des Verfahrens (§ 190 StPO) zu erreichen, etwa durch einen Eintrag auf Verfahrenseinstellung nach § 108 StPO . In anderen Fällen kommt es darauf an, den Grundstein für eine milde Strafe zu legen.
Gerade im Ermittlungsverfahren gilt: Wer rechtzeitig handelt, kann oft Schlimmeres verhindern. Eine strategische und fundierte Verteidigung in dieser Phase ist der beste Schutz vor unnötigen Belastungen und ungerechtfertigten Anschuldigungen.
Vorbereitung auf die Hauptverhandlung
Die Vorbereitung auf die Hauptverhandlung ist einer der wichtigsten Schritte im gesamten Strafverfahren. In dieser Phase geht es darum, das Verfahren aktiv zu gestalten – nicht nur darauf zu reagieren. Gemeinsam mit unseren Mandanten bereiten wir uns gezielt darauf vor, die eigene Sichtweise überzeugend darzulegen und dem Gericht ein vollständiges Bild des Sachverhalts zu vermitteln.
Ein zentraler Bestandteil ist dabei, Widersprüche in den Beweismitteln frühzeitig aufzudecken und das Gericht mittels Gegendarstellungen zur Anklageschrift darauf hinzuweisen. Wo erforderlich, stellen wir frühzeitig weitere Beweisanträge, die das Gericht aufnehmen soll, um entlastende Tatsachen vorzubringen, die bisher nicht berücksichtigt wurden. So schaffen wir die Grundlage, dass das Gericht auch die Perspektive des Angeklagten hinreichend berücksichtigen kann.
Zugleich bereiten wir unsere Mandanten intensiv auf die Verhandlungssituation vor. Wir klären auf, wie der Ablauf des Gerichtsprozess von statten geht, damit Sie möglichst gut vorbereitet in diese psychologische Ausnahmesituation gehen.
Eine sorgfältige und taktisch kluge Vorbereitung ist daher entscheidend: Sie kann den Verlauf der Hauptverhandlung maßgeblich beeinflussen – und oftmals den Unterschied zwischen einem harten oder einem milden Urteil bedeuten.
Rechtsmittel
Auch nach einem Urteil ist das Verfahren noch nicht zwingend abgeschlossen. Mit einem Rechtsmittel – etwa einer Berufung oder einer Nichtigkeitsbeschwerde – kann das Urteil von einem höheren Gericht überprüft werden. Ziel ist es, Fehler in der Hauptverhandlung zu kritisieren, zu hohe Strafen zu reduzieren oder rechtliche Unklarheiten zugunsten des Mandanten zu klären.
Nach dem Urteil ist das Rechtsmittel binnen drei Tagen anzumelden (vgl. § 284 Abs 1 StPO). In dieser Phase der Rechtsmittel-Anmeldung kann die Chance zum Rechtsmittelverfahren noch nicht abschließend bewertet werden. Es kommt entscheidend auf das Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung und des Hauptverhandlungsprokolls an. Dies bedarf erfahrungsgemäß 3-6 Wochen. Erst dann können wir prüfen, ob Verfahrensfehler vorliegen, Rechtfertigungsgründe wie Notwehr, Notstand nicht ausreichend berücksichtigt wurden oder ob sonstige Rechtsfehler zu beanstanden wären. Sobald dies vorliegt, muss die Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung binnen vier Wochen schriftlich ausgeführt und dem Gericht vorgelegt werden (vgl. § 285 Abs 1 StPO). Erkennt das Rechtsmittelgericht diese Fehler an, kann dies dazu führen, dass ein Urteil aufgehoben oder abgeändert werden muss.
Anders als in anderen Rechtssystemen ist es aber erfahrungsgemäß entscheidend, die Hauptverhandlung zu fokussieren. Denn die Chancen im Rechtsmittelprozess sind gering, wie die Statistik zeigt. Laut Tätigkeitsbericht des OGH liegt die Erfolgsquote von Nichtigkeitsbeschwerden bei rund 9,3% (Tätigkeitsbericht 2024, Seite 12) - in Zahlen: 2024 waren von 567 erhobenen Nichtigkeitsbeschwerden nur 19 zur Gänze und 34 teilweise erfolgreich. Das bedeutet, dass der Hauptfokus der Verteidigung auf die Hauptverhandlung gelegt werden muss.
Wir begleiten unsere Mandanten bei der Ausarbeitung und Begründung der Rechtsmittel, vertreten sie vor den höheren Gerichten und legen besonderes Augenmerk darauf, juristische Fehler und Beweiswürdigungen präzise anzugreifen. So besteht die Möglichkeit, eine Strafmilderung, Teilaufhebung oder sogar vollständige Aufhebung des Urteils zu erreichen.
Unsere Schritte
bei der Verteidigung
Ein Strafverfahren verläuft in mehreren Phasen – und jede Phase verlangt eine andere Form der Verteidigung. Wir begleiten Sie vom ersten Kontakt bis zum Abschluss des Verfahrens mit einem klaren, strukturierten Vorgehen. So behalten Sie jederzeit den Überblick, welche Schritte als Nächstes folgen und welche Möglichkeiten bestehen.
Schritt 1
Erstberatung & Akteneinsicht
Zu Beginn jedes Mandats steht die Erstberatung und Akteneinsicht. In einem vertraulichen Gespräch klären wir, welche Vorwürfe erhoben werden, welche rechtlichen Schritte bereits gesetzt wurden und welche Handlungsspielräume bestehen. Anschließend beantragen wir die Akteneinsicht, um den vollständigen Ermittlungsstand zu prüfen.
Erst mit der Akteneinsicht wissen wir, welche Beweise die Staatsanwaltschaft tatsächlich vorliegen hat und auf welche Grundlage sich die Ermittlugnen stützen. Diese Kenntnis ist entscheidend, insbesondere bevor eine Aussage gemacht wird. Schon in dieser frühen Phase kann eine gezielte Intervention dafür sorgen, dass Missverständnisse aufgeklärt oder im Idealfall Verfahren eingestellt werden.
Schritt 2
Analyse, Risikoeinschätzung & Verteidigungsstrategie
Nach der Akteneinsicht und der Erstgespräche erfolgt eine umfassende juristische Analyse. Wir prüfen die Aktenlage nach Belastungs- und Entlastungsbeweisen, mögliche Widersprüche in Zeugenaussagen und fragen gezielt bei Ihnen nach, welche Auskunftspersonen einvernommen werden sollen oder welche Dokumente vorhanden sind, um die Vorwürfe zu entkräften.
Auf dieser Grundlage entwickeln wir eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie: ob durch schriftliche Stellungnahmen, Beweisanträge, Sachverständigengutachten oder andere Anträge. Ziel ist, das Verfahren aktiv zu gestalten und die Sichtweise des Mandanten frühzeitig einzubringen.
Durch eine klare Strategie können wir häufig bereits im Ermittlungsverfahren Einfluss auf die Entscheidung der Staatsanwaltschaft nehmen oder das Risiko einer Anklage erheblich verringern.
Schritt 3
Kommunikation & Vorbereitung auf Verhandlung
Ein erfolgreicher Prozess hängt nicht nur von juristischen Argumenten ab, sondern auch von der Kommunikation zwischen Verteidigung, Gericht und Staatsanwaltschaft. Wir übernehmen diese Kommunikation, koordinieren Termine und führen alle Schriftsätze.
Parallel dazu bereiten wir unsere Mandanten intensiv auf die Hauptverhandlung vor: Wie verhalte ich mich vor Gericht? Wann ist eine Aussage sinnvoll? Welche Fragen sind zu erwarten?
Ziel ist es, dass Sie sich im Verfahren einigermaßen sicher fühlen, dass Sie wissen, was passieren wird und dass Sie Ihre Sichtweise überzeugend darstellen können.
Wenn sich abzeichnet, dass ein Schuldspruch unvermeidlich ist, entwickeln wir gemeinsam ein strategisches Vorgehen zur Strafmilderung – etwa durch Verantwortungsübernahme, Einsicht oder eine Diversion. Damit schaffen wir die bestmöglichen Voraussetzungen für ein faires und ausgewogenes Urteil.
Schritt 4
Begleitung bis Verfahrensabschluss
Auch nach der Urteilsverkündung lassen wir Sie nicht allein. Wir prüfen sorgfältig, ob Rechtsmittel wie Berufung oder Nichtigkeitsbeschwerde sinnvoll sind und welche Erfolgschancen bestehen.
Auch im Vollzug sind wir für Sie da. Darüber hinaus begleiten wir Sie bei der Umsetzung gerichtlicher Auflagen oder bedingten Strafnachsicht, und stehen auch für nachträgliche Beratungen bereit – etwa bei Fragen zur Tilgung oder zu Nebenfolgen des Urteils.
Unser Anspruch ist eine umfassende und persönliche Betreuung – vom ersten Gespräch bis zum endgültigen Abschluss des Strafverfahrens.
FAQ
Häufige Fragen von Beschuldigten in Strafverfahren
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Was kostet ein Strafverteidiger?
Die Kosten eines Strafverteidigers hängen vom Umfang und der Komplexität des Verfahrens ab. In vielen Fällen bieten wir eine pauschale Vereinbarung an.
Wir informieren Sie transparent über die zu erwartenden Gebühren nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) oder über individuell vereinbarte Honorare. Auf Wunsch erstellen wir vorab eine Kostenprognose, damit Sie volle Kostensicherheit haben. Zudem bieten wir zeitliche Meilensteine für Zwischenzahlungen an (z.B. bei Anklageerhebung oder 20 Tage vor der Hauptverhandlung), um die Kostenlast verträglich zu gestalten. -
Zahlt der Staat bei Freispruch die Verteidigerkosten?
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Deckt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten des Anwalts?
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Kann ich Akteneinsicht bekommen?
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Soll ich die Aussage verweigern?
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Was passiert, wenn ich keine Aussage mache?
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Kann ich meinen Anwalt frei wählen?
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Wie lange dauert ein Strafverfahren?