Compliance und internal investigations

Verantwortung im Unternehmen strategisch gestalten

Ihr Compliance-Advisor in Innsbruck & Tirol

Als ISO-zertifizierter Compliane-Officer berate und begleite ich regelmäßig Unternehmen, Entscheidungsträger und Organisationen in Fragen der Compliance. Dabei geht es nicht nur um rechtliche Vorgaben oder formale Regelwerke, sondern um die frühzeitige Erkennung und Steuerung von Risiken, die im Ernstfall zu strafrechtlichen Ermittlungen, Haftungsfragen oder erheblichen Reputationsschäden führen können. Gerade in sensiblen Phasen – etwa bei internen Auffälligkeiten, Hinweisen auf mögliche Regelverstöße oder ersten Kontakten mit Behörden – werden entscheidende Weichen gestellt. Ziel ist es, rechtliche Risiken frühzeitig zu begrenzen, Entscheidungsprozesse abzusichern und handlungsfähig zu bleiben – sachlich, strategisch und mit dem notwendigen Verständnis für unternehmerische Abläufe.

Strafrechtliche Verantwortung von Geschäftsführern und Führungskräften

Geschäftsführer und leitende Entscheidungsträger können im Rahmen ihrer Tätigkeit vielfältigen strafrechtlichen Risiken ausgesetzt sein. Im Zentrum stehen dabei häufig Vorwürfe im Zusammenhang mit Vermögensentscheidungen, etwa wegen Untreue, Bilanzdelikten oder anderer wirtschaftsstrafrechtlicher Tatbestände. Strafrechtliche Ermittlungen knüpfen dabei nicht selten an unternehmerische Entscheidungen an, die sich im Nachhinein als wirtschaftlich nachteilig oder risikobehaftet erwiesen haben. Die Grenze zwischen unternehmerischem Risiko und strafrechtlich relevantem Verhalten ist dabei oft fließend und stark vom konkreten Einzelfall abhängig.

 

Strafrechtlich relevant wird das Handeln von Geschäftsführern insbesondere dann, wenn der Vorwurf erhoben wird, Vermögensinteressen des Unternehmens pflichtwidrig verletzt oder unvertretbare Entscheidungen getroffen zu haben. Gerade der Untreuevorwurf setzt voraus, dass eine Pflichtverletzung vorliegt, die nicht mehr vom unternehmerischen Ermessensspielraum gedeckt ist. Der Unternehmer findet sich dann schnell in der Rolle des Beschuldigten wieder. Das Strafrecht darf jedoch nicht zum Instrument der nachträglichen Erfolgsbewertung wirtschaftlicher Entscheidungen werden. Unternehmerisches Handeln ist regelmäßig von Unsicherheiten  geprägt und umfasst bewusstes Eingehen von Risiken, sofern diese sachlich begründet, informiert und im Unternehmensinteresse vertretbar sind.

 

In der Praxis besteht also ein erhebliches Risiko darin, dass unternehmerische Entscheidungen im Ermittlungsverfahren isoliert betrachtet und "ex post" mit dem Wissen des späteren Misserfolgs bewertet werden (sog. "Rückschaufehler"). Eine zentrale Aufgabe der strafrechtlichen Beratung und Verteidigung besteht daher darin, die Entscheidungsprozesse, Informationsgrundlagen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zum damaligen Zeitpunkt nachvollziehbar darzustellen. Ziel ist es aufzuzeigen, dass die beanstandeten Handlungen unternehmerisch vertretbar, rechtlich zulässig und nicht im Widerspruch zu strafrechtlichen Vorgaben standen. Eine frühzeitige rechtliche Einordnung kann entscheidend dazu beitragen, strafrechtliche Vorwürfe einzugrenzen oder bereits im Ansatz zu entkräften.

Strafrechtliche Verantwortung von Verbänden und Unternehmen

Neben der persönlichen Verantwortung von Geschäftsführern und Entscheidungsträgern kann auch das Unternehmen selbst strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Grundlage hierfür ist das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG), das es ermöglicht, Verbände für Straftaten verantwortlich zu machen, die von Entscheidungsträgern oder Mitarbeitern begangen wurden, sofern diese dem Verband zugerechnet werden können. Strafrechtliche Verfahren gegen Unternehmen betreffen daher nicht nur individuelles Fehlverhalten, sondern die Organisation, ihre Strukturen und internen Abläufe insgesamt.

 

Die strafrechtliche Position eines Unternehmens unterscheidet sich wesentlich von jener einzelner Verantwortlicher. Während sich die Verteidigung von Geschäftsführern auf persönliche Entscheidungs- und Handlungsspielräume konzentriert, steht bei Unternehmen die Frage im Mittelpunkt, ob angemessene organisatorische und präventive Maßnahmen bestanden haben, um Rechtsverstöße zu verhindern. Das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz knüpft die Verantwortlichkeit insbesondere daran, ob es an wirksamen Kontroll-, Aufsichts- und Compliance-Strukturen gefehlt hat oder ob vorhandene Maßnahmen unzureichend waren (siehe § 3 VbVG). Damit verschiebt sich der Fokus weg von einzelnen Entscheidungen hin zur Gesamtausrichtung und Organisation des Unternehmens.

 

In der Praxis erfordert die Verteidigung von Unternehmen daher eine eigene, strategisch ausgerichtete Herangehensweise. Zentrale Bedeutung kommt dabei präventiven Verteidigungsmechanismen zu, etwa der Einrichtung und laufenden Weiterentwicklung von Compliance-Systemen, klaren Zuständigkeiten, internen Richtlinien und Kontrollprozessen. Im Ermittlungs- oder Strafverfahren geht es maßgeblich darum aufzuzeigen, dass das Unternehmen seiner Organisations- und Aufsichtspflicht nachgekommen ist und Rechtsverstöße nicht auf strukturelle Defizite zurückzuführen sind. Eine frühzeitige rechtliche Begleitung ermöglicht es, Risiken zu identifizieren, geeignete Maßnahmen zu setzen und die strafrechtliche Verantwortung des Verbandes gezielt zu begrenzen.

 

 

Unser Mehrwert vor & während des Strafverfahrens

als Ihr Compliance-Advisor bzw. Strafverteidiger

Compliance

Compliance entfaltet ihren größten Wert nicht erst im Strafverfahren, sondern bereits im Vorfeld möglicher Ermittlungen. In dieser Phase entscheidet sich, ob Risiken frühzeitig erkannt, rechtlich richtig eingeordnet und strukturiert adressiert werden – oder ob sich aus internen Unklarheiten später strafrechtlich relevante Vorwürfe entwickeln. Fehlende oder unzureichende Compliance-Strukturen bergen die Gefahr, dass unternehmerisches Handeln im Nachhinein kriminalisiert wird oder Ermittlungen allein aufgrund formaler Defizite ansetzen.

 

Als Compliance-Berater und Strafverteidiger begleiten wir Unternehmen dabei, Risiken systematisch zu analysieren und rechtlich belastbare Strukturen zu schaffen. Ausgangspunkt ist eine klare Bestandsaufnahme: Welche Entscheidungsprozesse bestehen, wie sind Zuständigkeiten geregelt und welche internen Kontrollen greifen tatsächlich? Darauf aufbauend unterstützen wir bei der Ausgestaltung von Compliance-Maßnahmen, internen Richtlinien und Dokumentationsprozessen. Ziel ist es, Entscheidungsabläufe transparent und nachvollziehbar zu machen und damit eine tragfähige Grundlage zu schaffen, um spätere Vorwürfe sachlich einordnen und entkräften zu können.

 

Gerade in einer frühen Phase lassen sich entscheidende Weichen stellen – etwa durch die rechtzeitige Anpassung von Compliance-Strukturen, die klare Dokumentation unternehmerischer Entscheidungen oder die frühzeitige Bewertung kritischer Sachverhalte. Eine vorausschauende Compliance-Unterstützung erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass es gar nicht erst zu strafrechtlichen Ermittlungen kommt oder dass ein Unternehmen im Fall eines Verfahrens auf eine belastbare, rechtlich abgesicherte Ausgangsposition zurückgreifen kann.

Internal Investigations

Interne Untersuchungen (internal investigations) gewinnen regelmäßig dann an Bedeutung, wenn Hinweise auf mögliche Regelverstöße, Unregelmäßigkeiten oder strafrechtlich relevante Sachverhalte auftreten. In dieser Phase besteht ein besonders sensibles Spannungsfeld: Einerseits besteht Aufklärungsbedarf innerhalb des Unternehmens, andererseits können unkoordinierte oder rechtlich unsaubere Maßnahmen erhebliche Risiken nach außen erzeugen. Fehlende Struktur oder vorschnelles Handeln kann dazu führen, dass interne Abklärungen später selbst zum Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen werden.

 

Wir begleiten interne Untersuchungen mit dem Ziel, Sachverhalte rechtlich belastbar aufzuklären und zugleich die strafrechtliche Position des Unternehmens zu schützen. Ausgangspunkt ist eine präzise Festlegung von Umfang, Zielrichtung und rechtlichem Rahmen der Untersuchung. Dabei geht es insbesondere darum, Informationsflüsse zu kontrollieren, Zuständigkeiten klar zu definieren und die Erhebung von Unterlagen sowie die Durchführung von Interviews rechtssicher zu gestalten. Eine enge rechtliche Begleitung stellt sicher, dass Erkenntnisse strukturiert ausgewertet werden und nicht unreflektiert nach außen dringen.

 

Gerade bei internen Untersuchungen lassen sich entscheidende Grundlagen für den weiteren Umgang mit einem Sachverhalt schaffen – sei es für interne Maßnahmen, für den Dialog mit Behörden oder für eine spätere Verteidigung im Strafverfahren. Eine professionell geführte Internal Investigation ermöglicht es, Risiken frühzeitig zu erkennen, rechtlich einzuordnen und strategisch zu steuern. Sie erhöht die Handlungsfähigkeit des Unternehmens und schafft Klarheit darüber, ob und in welcher Form weitere Schritte erforderlich sind.

Prozessbegleitung im Strafverfahren

Kommt es trotz präventiver Maßnahmen oder interner Untersuchungen zu einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, ist eine strukturierte und strategische Prozessbegleitung entscheidend. Für Unternehmen und verantwortliche Personen bedeutet ein Strafverfahren nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine organisatorische und kommunikative Ausnahmesituation. Unkoordinierte Reaktionen, unklare Zuständigkeiten oder widersprüchliche Aussagen können die eigene Position erheblich schwächen und den Verlauf des Verfahrens nachhaltig beeinflussen.

 

Als Strafverteidiger begleiten wir Unternehmen und Entscheidungsträger durch alle Phasen des Strafverfahrens. Auf Grundlage der Akteneinsicht analysieren wir den Ermittlungsstand, ordnen Vorwürfe rechtlich ein und entwickeln eine auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte Verteidigungsstrategie. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Abstimmung zwischen Unternehmensinteressen und individuellen Verantwortlichkeiten sowie auf der Einbindung bereits gesetzter Compliance- und Präventionsmaßnahmen. Ziel ist es, das Verfahren aktiv zu steuern und eine sachliche, konsistente Verteidigungslinie sicherzustellen.

 

Gerade im laufenden Strafverfahren lassen sich durch eine vorausschauende Prozessbegleitung entscheidende Weichen stellen – etwa durch gezielte Stellungnahmen, strukturierte Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden oder die rechtzeitige Vorbereitung weiterer Verfahrensschritte. Eine engmaschige rechtliche Begleitung trägt dazu bei, Risiken zu begrenzen, Handlungsfähigkeit zu bewahren und das Verfahren kontrolliert zu führen. Sie schafft die Grundlage dafür, dass rechtliche Argumente, unternehmerische Realität und bestehende Compliance-Strukturen im Verfahren angemessen berücksichtigt werden.

 

Unser Know-How im Bereich Compliance

aus praktischer und akademisch-fundierter Perspektive

Compliance beschäftigt uns auf akademischer und praktischer Ebene seit 2015. Hier dürfen wir einen kurzen Überblick über die Expertise geben.

Zertifizierte Fachkompetenz

Ich verfüge seit 2023 über international anerkannte Qualifikationen im Bereich Compliance. Ich bin ISO-zertifizierter Compliance Officer sowie ISO-zertifizierter Compliance Manager (Zertifizierungsstelle: Austrian Standards). Diese Zertifizierungen dokumentieren fundierte Kenntnisse in der Entwicklung, Implementierung und Überwachung von Compliance-Management-Systemen nach anerkannten Standards. Sie bilden die Grundlage für eine praxisorientierte, strukturierte Beratung, die rechtliche Anforderungen mit organisatorischen und prozessualen Aspekten verbindet.

Externe Beratungspraxis

Seit 2018 berate und unterstütze ich unterschiedliche Unternehmen bei der Entwicklung, Einführung und Weiterentwicklung von Compliance-Management-Systemen und Maßnahmen in diesem Bereich. Dabei liegt der Fokus nicht auf abstrakten Regelwerken, sondern auf der praktischen Umsetzbarkeit im Unternehmensalltag. Ich begleite Organisationen bei der Risikoanalyse, der Ausgestaltung interner Richtlinien, der Schulung von Entscheidungsträgern und der nachhaltigen Verankerung von Compliance-Strukturen. Ziel ist es, Systeme zu schaffen, die nicht nur formell bestehen, sondern tatsächlich gelebt und wirksam sind.

Tätigkeit im Compliance Board

Seit 2025 bin ich Mitglied des Compliance Boards einer großen öffentlichen Aktiengesellschaft, die im Bereich Public-Private-Partnership-Dienstleistungen für den öffentlichen Sektor tätig ist, insbesondere im IT-Umfeld. In dieser Funktion bin ich unmittelbar in die strategische Weiterentwicklung und Überwachung von Compliance-Strukturen eingebunden. Die Tätigkeit ermöglicht einen direkten Einblick in die praktischen Herausforderungen komplexer Organisationsstrukturen und regulatorischer Anforderungen. Diese Erfahrung fließt unmittelbar in meine Beratungspraxis ein und verbindet juristische Expertise mit operativer Realität.

Akademische Expertise

Meine Compliance-Beratung stützt sich auf eine vertiefte wissenschaftliche Auseinandersetzung mit strafrechtlichen und unternehmensbezogenen Compliance-Fragestellungen. Ich habe mehrfach zu Compliance-Themen publiziert und mich dabei insbesondere mit der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Unternehmen und Entscheidungsträgern auseinandergesetzt.

 

Die inhaltlichen Schwerpunkte meiner Arbeit liegen dabei im österreichischen, deutschen und italienischen Rechtsraum. Davon zeugt etwa meine Veröffentlichung im Handbuch Unternehmensstrafrecht. Diese vergleichende Perspektive ermöglicht es, Compliance nicht isoliert national, sondern im Kontext unterschiedlicher rechtlicher Systeme und Haftungsmodelle zu denken und einzuordnen.