Künstliche Intelligenz und Digitalwirtschaft

Rechtssichere Implementation von KI und Digitaltechnologien im Unternehmen

Ihr Compliance-Advisor in Innsbruck & Tirol

Ich begleite und unterstütze Unternehmen, Entscheidungsträger und Organisationen in Fragen der Künstlichen Intelligenz und der Digitalwirtschaft. Dabei geht es nicht nur um technologische Innovation oder regulatorische Vorgaben, sondern um die rechtliche Einordnung digitaler Geschäftsmodelle und automatisierter Entscheidungsprozesse, die erhebliche straf- und haftungsrechtliche Risiken mit sich bringen können. Der Einsatz von KI, datengetriebenen Systemen und digitalen Plattformen wirft komplexe Fragen der Verantwortlichkeit, Kontrolle und Zurechnung auf. Gerade in sensiblen Phasen – etwa bei der Einführung neuer KI-Systeme, bei internen Auffälligkeiten, Datenschutz- oder Sicherheitsvorfällen oder bei ersten Kontakten mit Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden – werden entscheidende Weichen gestellt. Unser Ziel  ist es, rechtliche Risiken in der Digitalwirtschaft frühzeitig zu erkennen, den Einsatz von KI rechtssicher zu gestalten und Unternehmen handlungsfähig zu halten – durch klare Strukturen, belastbare Entscheidungsgrundlagen und eine strategische Verbindung von Technologieverständnis, Strafrecht und Compliance.

Künstliche Intelligenz - Artificial Intelligence

Der Einsatz Künstlicher Intelligenz eröffnet Unternehmen erhebliche wirtschaftliche und technologische Chancen, ist aber zugleich mit komplexen rechtlichen Risiken verbunden. Mit dem europäischen AI Act (Gesetz über die Künstliche Intelligenz) wird erstmals ein umfassender regulatorischer Rahmen geschaffen, der den Einsatz, die Entwicklung und den Betrieb von KI-Systemen risikobasiert regelt. Unternehmen und Entscheidungsträger sehen sich damit nicht nur neuen Compliance-Pflichten, sondern auch potenziellen Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken ausgesetzt. Fragestellungen können sich dabei insbesondere aus fehlerhaften Risikobewertungen, unzureichender Kontrolle automatisierter Systeme oder aus dem Einsatz von KI in sensiblen Anwendungsbereichen ergeben.

 

Rechtlich relevant wird der Einsatz von KI vor allem dann, wenn regulatorische Vorgaben des AI Act, datenschutzrechtliche Anforderungen oder Schutzrechte Dritter nicht hinreichend berücksichtigt werden. Neben der Einhaltung der Vorgaben zu Hochrisiko-KI-Systemen treten Fragen des Datenschutzes, des Datenrechts, des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen sowie des Urheberrechts in den Vordergrund. Der Umgang mit Trainingsdaten, die Nachvollziehbarkeit algorithmischer Entscheidungen und die Sicherstellung menschlicher Kontrolle sind zentrale Elemente, an denen sich rechtliche Verantwortung festmacht. Unternehmen geraten dabei rasch in den Fokus von Aufsichts- oder Strafverfolgungsbehörden, wenn der Vorwurf erhoben wird, regulatorische Pflichten nicht ausreichend implementiert oder überwacht zu haben.

 

In der Praxis besteht ein erhebliches Risiko darin, dass der Einsatz von KI-Systemen im Nachhinein isoliert und mit dem Wissen späterer Fehlentwicklungen bewertet wird. Gerade automatisierte Entscheidungen und datengetriebene Prozesse werden häufig „ex post“ beurteilt, ohne die technischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zum Zeitpunkt der Einführung ausreichend zu berücksichtigen. Eine zentrale Aufgabe der rechtlichen Beratung besteht daher darin, die Entscheidungsprozesse, Risikobewertungen und Compliance-Maßnahmen nachvollziehbar darzustellen und einzuordnen. Ziel ist es aufzuzeigen, dass der Einsatz von Künstlicher Intelligenz rechtlich vorbereitet, unternehmerisch vertretbar und im Einklang mit den regulativen Vorgaben erfolgte – und damit haftungsrechtliche Vorwürfe frühzeitig einzugrenzen oder zu vermeiden.

Cybersicherheit - Informationssicherheit

Cybersicherheit ist längst kein rein technisches Thema mehr, sondern ein zentraler Bestandteil unternehmerischer Verantwortung und moderner Compliance. Mit dem neuen NIS-Gesetz 2026 wird der regulatorische Rahmen für Netz- und Informationssicherheit deutlich verschärft und auf eine wesentlich größere Zahl von Unternehmen ausgeweitet. Entscheidungsträger sehen sich damit erhöhten organisatorischen, technischen und rechtlichen Anforderungen gegenüber. Sicherheitsvorfälle, Datenabflüsse oder Systemausfälle können nicht nur den laufenden Geschäftsbetrieb massiv beeinträchtigen, sondern auch straf-, verwaltungs- und haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

 

Rechtlich relevant wird Cybersicherheit insbesondere dann, wenn gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsmaßnahmen nicht oder nur unzureichend umgesetzt werden. Das NIS-Gesetz 2026 verlangt eine systematische Risikosteuerung, klare Verantwortlichkeiten und belastbare Prozesse zur Prävention, Erkennung und Bewältigung von Sicherheitsvorfällen. In der praktischen Umsetzung orientiert sich eine wirksame Cybersicherheits-Compliance zunehmend an etablierten Referenzmodellen wie dem NIST Cybersecurity Framework, das einen strukturierten Ansatz zur Identifikation, zum Schutz, zur Erkennung, zur Reaktion und zur Wiederherstellung nach Sicherheitsvorfällen bietet. Ergänzend gewinnt der Zero-Trust-Ansatz an Bedeutung, der davon ausgeht, dass Vertrauen innerhalb von IT-Systemen nicht vorausgesetzt werden darf, sondern kontinuierlich überprüft werden muss.

 

In der Praxis liegt das besondere Risiko darin, dass Cybersicherheit häufig erst nach einem Vorfall als Managementthema erkannt wird. Kaum ein anderer Bereich birgt ein vergleichbares Zerstörungs- und Bedrohungspotenzial für Unternehmen – von Betriebsunterbrechungen über den Verlust sensibler Informationen bis hin zu nachhaltigen Reputationsschäden und regulatorischen Sanktionen. Eine zentrale Aufgabe strategischer Compliance besteht daher darin, Cybersicherheit frühzeitig und ganzheitlich zu adressieren und ausreichende Ressourcen zu allozieren. Die Kombination aus regulatorischer Vorbereitung nach dem NIS-Gesetz, anerkannten Rahmenwerken wie dem NIST-Framework und modernen Sicherheitsphilosophien wie Zero Trust schafft eine belastbare Grundlage, um Risiken realistisch zu steuern und die Resilienz des Unternehmens langfristig zu sichern.

Unser Mehrwert im Zuge der digitalen Transformation & KI-Implementation

KI-Compliance

KI-Compliance entfaltet ihren größten Wert nicht erst im Konfliktfall oder im Rahmen behördlicher Prüfungen, sondern bereits weit im Vorfeld des geplanten Einsatzes von KI-Systemen. Gerade mit dem Inkrafttreten des europäischen AI Act entscheidet sich frühzeitig, ob Risiken richtig erkannt, regulatorisch eingeordnet und strukturiert gesteuert werden – oder ob sich aus unklaren Zuständigkeiten, fehlender Dokumentation oder unzureichender Risikobewertung später haftungs- oder strafrechtlich relevante Vorwürfe entwickeln. Der risikobasierte Ansatz des AI Act macht deutlich, dass nicht jede KI gleich für jeden Einsatz reguliert wird, wohl aber jede unternehmerische Entscheidung über Einsatz, Zweck und Kontrolle rechtlich nachvollziehbar sein muss.

 

Als Compliance-Berater begleiten wir Unternehmen dabei, KI-Risiken systematisch zu analysieren und rechtlich belastbare Strukturen für den Einsatz Künstlicher Intelligenz zu schaffen. Ausgangspunkt ist eine klare Bestandsaufnahme: Welche KI-Systeme werden für welche Use-Cases eingesetzt oder geplant, welche Anwendungsrisiken bestehen, wie sind Verantwortlichkeiten verteilt und welche Kontroll- und Überwachungsmechanismen greifen tatsächlich? Darauf aufbauend unterstützen wir bei der Umsetzung der Anforderungen des AI Act, bei der Ausgestaltung interner KI-Richtlinien sowie bei der Dokumentation von Risikoanalysen und Entscheidungsprozessen. Ziel ist es, den Einsatz von KI transparent, nachvollziehbar und regulatorisch abgesichert zu gestalten.

 

Dabei sind auch aktuelle Entwicklungen zu monitorieren, wie etwa die europäische Deregulierungs- und Vereinfachungsinitiative (Omnibus IV), die darauf abzielt, bestehende regulatorische Pflichten zu bündeln, zu vereinfachen und insbesondere für Unternehmen praktikabler auszugestalten. Diese Entwicklungen ändern jedoch nichts daran, dass KI-Compliance weiterhin ein strategisches Managementthema bleibt. Gerade in einer frühen Phase lassen sich entscheidende Weichen stellen – etwa durch die rechtzeitige Einordnung von KI-Systemen nach dem AI Act, die saubere Dokumentation unternehmerischer Abwägungen oder die frühzeitige Bewertung kritischer Anwendungsfälle. Eine vorausschauende KI-Compliance erhöht die Wahrscheinlichkeit, regulatorische Anforderungen effizient zu erfüllen und zugleich eine belastbare Ausgangsposition für den Fall behördlicher oder strafrechtlicher Prüfungen zu schaffen.

Cybersicherheit als Compliance-Kernbereich

Cybersicherheit ist heute einer der sensibelsten Bereiche unternehmerischer Compliance, weil technische Schwachstellen unmittelbar rechtliche, wirtschaftliche und strafrechtliche Folgen auslösen können. Anders als klassische Compliance-Themen wirken Cyberrisiken häufig plötzlich, dynamisch und mit erheblicher Eskalationsgeschwindigkeit. Sicherheitsvorfälle betreffen dabei nicht nur Daten oder IT-Systeme, sondern führen regelmäßig zu Betriebsunterbrechungen, Vertragsverletzungen, Meldepflichten gegenüber Behörden und nicht zuletzt zu persönlicher Verantwortung von Entscheidungsträgern.

 

Aus Compliance-Sicht geht es daher weniger um einzelne Sicherheitsmaßnahmen als um die Frage, ob Unternehmen ihre Cyberrisiken strukturiert beherrschen. Das betrifft insbesondere klare Zuständigkeiten, belastbare Entscheidungs- und Eskalationsprozesse sowie die Fähigkeit, Sicherheitsvorfälle rechtlich korrekt einzuordnen und zu steuern. In der Beratungspraxis zeigt sich, dass Defizite häufig nicht auf fehlende Technik zurückzuführen sind, sondern auf unklare Governance-Strukturen, unzureichende Dokumentation oder fehlende Abstimmung zwischen Management, IT und Rechtsabteilung.

 

Wir unterstützen Unternehmen dabei, Cybersicherheit als integralen Bestandteil der Compliance-Organisation auszugestalten. Dazu gehört die rechtliche Bewertung bestehender Sicherheitskonzepte, die Einbindung von Cybersicherheit in interne Kontrollsysteme sowie die strukturierte Vorbereitung auf Sicherheitsvorfälle. Ziel ist es, Entscheidungsprozesse und Verantwortlichkeiten so auszugestalten, dass Cybervorfälle nicht unkontrolliert eskalieren, sondern rechtssicher, koordiniert und nachvollziehbar bearbeitet werden können. Eine solche Einbettung von Cybersicherheit in die Compliance-Struktur ist entscheidend, um Risiken zu begrenzen und im Ernstfall handlungsfähig zu bleiben.

 

 

Unser Know-How im Bereich KI und Tech

aus praktischer und akademisch-fundierter Perspektive

Mit dem Thema KI beschäftigen wir uns auf akademischer und praktischer Ebene seit 2020. Hier dürfen wir einen kurzen Überblick über die Expertise geben.

Zertifizierte Fachkompetenz

Unsere Tätigkeit im Bereich Künstliche Intelligenz stützt sich auf eine fundierte und kontinuierliche fachliche Weiterbildung. Wir haben uns insbesondere im Rahmen spezialisierter AI-Officer-Ausbildungen und KI-Schulungen weitergebildet und begleiten Lehrgänge, die auf die Zertifizierungsreife von AI Managern ausgerichtet sind. Dabei sind wir nicht nur als Teilnehmer eingebunden, sondern wirken auch inhaltlich an Ausbildungsprogrammen mit – etwa als Vortragende oder in leitender Funktion bei Anbietern, die entsprechende Qualifizierungsprogramme durchführen. Diese doppelte Perspektive gewährleistet ein tiefes Verständnis sowohl der regulatorischen Anforderungen als auch der praktischen Umsetzung im Unternehmensalltag.

persönliches
Engagment
in KI-Startups

Neben der beratenden Tätigkeit bin ich persönlich in der KI-Startup-Szene engagiert. Als Business Angel bin ich an zwei KI-Startups beteiligt und begleite diese nicht nur finanziell, sondern auch strategisch bei der rechtssicheren Entwicklung ihrer Geschäftsmodelle. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der frühzeitigen Integration von KI-Compliance, insbesondere im Hinblick auf den europäischen AI Act, Governance-Strukturen und den verantwortungsvollen Einsatz datengetriebener Systeme. Dieses Engagement ermöglicht einen unmittelbaren Einblick in die Herausforderungen junger Technologieunternehmen und fließt direkt in die Beratungspraxis ein.

Externe Beratungspraxis

In der externen Beratungspraxis unterstützen wir Unternehmen unterschiedlichster Größe – vom frühen Startup bis zum international tätigen Konzern – bei der Umsetzung von KI-Compliance. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der praktischen Umsetzung der Pflichten nach Artikel 4 des AI Act, insbesondere im Bereich der Kompetenz- und Schulungserfordernisse. Wir konzipieren und begleiten Schulungen, Workshops und interne Sensibilisierungsmaßnahmen und unterstützen beim Aufbau tragfähiger KI-Compliance-Strukturen. Ziel ist es, regulatorische Anforderungen verständlich, umsetzbar und in bestehende Organisationsstrukturen integrierbar zu machen.

Akademische Expertise

Der Bereich Künstliche Intelligenz und Digitalwirtschaft begleitet meine Arbeit auch auf akademischer Ebene. Seit 2020 befasse ich mich wissenschaftlich mit den rechtlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen von KI und datengetriebenen Technologien. In diesem Zusammenhang habe ich mehrfach publiziert und war an der Herausgabe mehrerer Fachbücher beteiligt. Diese wissenschaftliche Auseinandersetzung bildet die Grundlage für eine Beratung, die nicht nur aktuelle regulatorische Entwicklungen berücksichtigt, sondern auch langfristige Trends und systemische Zusammenhänge einordnet.