audemar piguet royal oak

TT-Bericht: Star-Banker in Innsbrucker Hotel bestohlen - 1 Jahr Haft

Die Tiroler Tageszeitung berichtete am 02.11.2025 über einen aktuellen Fall, bei dem wir eine milde Strafe und eine rasche Haftentlassung erreichen konnten.

 

(Bildnachweis: Audemar Piguet Webseite)

Gegenstand des Verfahrens war das Verschwinden einer hochpreisigen Armbanduhr aus einem Hotelzimmer in der Innsbrucker Innenstadt. Das mutmaßliche Diebstahlsopfer, ein international tätiger US-Banker, hielt sich im September auf der Durchreise nach München in Innsbruck auf. In den späten Abendstunden nahm der Alleinreisende die Dienstleistung einer 20-jährigen rumänischen Staatsangehörigen in Anspruch, die auf sein Hotelzimmer kam. Nach deren Verlassen bemerkte der Mann das Fehlen seiner Armbanduhr, einer Audemars Piguet Royal Oak mit einem Wert von rund 60.000 Euro. Die Uhr konnte bis heute nicht wieder aufgefunden werden.

 

Die Beschuldigte hielt sich nach dem Vorfall noch einige Tage in Innsbruck auf und reiste anschließend nach Rumänien. Bei ihrer Rückkehr nach Tirol wurde sie festgenommen. Gegenstand der Anklage war schwerer Diebstahl, der bei dem vorliegenden Wert einen Strafrahmen von bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe vorsieht.

 

In der Hauptverhandlung bestritten wir die Tat, denn die Angeklagte beteuerte von Beginn an ihre Unschuld. Wir wiesen insbesondere darauf hin, dass die Mandantin freiwillig nach Österreich zurückgekehrt war und keine weiteren belastbaren Beweismittel zum konkreten Tatablauf vorlagen. Sie hatte noch in der angeblichen Tat-Nacht direkt vom vermeintlichen Opfer via WhatsApp erfahren, dass sie im Visier der Polizei stand - und trotzdem teilte sie mit, dass sie auf die Polizei warten würde, da sie unschuldig sei (diese kam jedoch nicht). Zudem flüchtete die Angeklagte nicht, sondern blieb noch mehrere Tage in Innsbruck und kam nach kurzer Zeit aus dem Heimaturlaub auch wieder zurück nach Innsbruck. Von dem her traten wir vehement für einen Freispruch ein, wiesen aber auch zusätzlich auf ihre Unbescholtenheit sowie ihr junges Alter hin.

 

Der Schöffensenat ging dennoch von einem erwiesenen Diebstahl aus. Ausschlaggebend war, dass die Uhr nachweislich vor dem Treffen im Besitz des Geschädigten war und die Beschuldigte die einzige Person war, die sich zur Tatzeit noch im Hotelzimmer aufgehalten hatte. Weitere Personen hatten keinen Zugang. Es erging ein rechtskräftiges Urteil von einem Jahr Freiheitsstrafe, davon drei Monate unbedingte Haft. Die Mandantin musste somit zunächst drei Monate unbedingte Freiheitsstrafe antreten.

 

Zwar war dies nicht das Verfahrensergebnis, das sich die Mandantin gewünscht hatte, dennoch war es strategisch vorteilhafter, das Urteil anzunehmen. Denn die Beweiswürdigung eines Schöffengericht-Urteils kann prinzipiell durch Rechtsmittel nicht bekämpft werden - ein Rechtsmittel der "Schuldberufung" ist gegen Urteile des Schöffengericht im österreichischen Rechtssystem nicht möglich. Zudem würde die Mandantin mehrere Monate in Untersuchungshaft bleiben, bis die Rechtsmittel entschieden worden wären. Um rasch in Freiheit zu gelangen, gab es einen anderen Weg: Da die Mandantin bereits seit Oktober 2025 in Untersuchungshaft war, gelang es der Verteidigung schon im November 2025, ihre vorzeitige Entlassung aus der Haft zu erwirken: Sie wurde zur Halbstrafe bedingt entlassen. 

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