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TT-Bericht: Betrugsverfahren mit über 500.000 Euro Schaden – Haftstrafe vermieden

Die Tiroler Tageszeitung berichtete jüngst über ein umfangreiches Strafverfahren am Landesgericht Innsbruck, in dem einem 36-jährigen Tiroler Unternehmer schwerer Betrug und Veruntreuung in erheblicher Höhe zur Last gelegt wurden. Der dokumentierte Gesamtschaden belief sich auf deutlich über eine halbe Million Euro. Dennoch endete das Verfahren mit einer außergewöhnlich milden Sanktion: zehn Monate Freiheitsstrafe bedingt sowie eine Geldstrafe, ohne Antritt einer Haft. Der Fall zeigt exemplarisch, wie entscheidend eine frühzeitige und strategisch saubere Verteidigung auch bei massiven Schadenssummen sein kann.

(Bildnachweis: Pixabay, Bild von frycyk01)

Ausgangspunkt des Verfahrens waren gescheiterte Geschäftspläne in Serbien. Der Beschuldigte, ein seit Jahren tätiger Unternehmer im Baustoffbereich, hatte gemeinsam mit dortigen Partnern die Errichtung einer Produktionsstätte geplant. Die Geschäftsbeziehungen gingen allerdings in die Brüche, woraufhin die Situation mit Drohungen und Erpressungen massiv eskalierte.

 

Unter erheblichem finanziellem und psychischem Druck setzte der Beschuldigte Ende 2024 mehrere strafbare Handlungen. Gegenstand der Anklage war insbesondere ein Betrug zum Nachteil der Tirol Kliniken. Der Unternehmer hatte täuschend echt gestaltete E-Mails an die Buchhaltung übermittelt, in denen eine Änderung der Bankverbindung suggeriert wurde. In weiterer Folge wurden mehrere Rechnungen bezahlt, wobei die angegebene IBAN zwar korrekt, tatsächlich jedoch seinem eigenen Geschäftskonto zugeordnet war. Die überwiesenen Beträge leitete der Beschuldigte an seine serbischen Erpresser weiter.

 

Zusätzlich wurde dem Beschuldigten Veruntreuung vorgeworfen, da er zwei in Innsbruck angemietete Baumaschinen entgegen den vertraglichen Vereinbarungen ins Ausland verbracht hatte, um von den Erpressern mehr Zeit zu bekommen. Die Maschinen verblieben in Serbien.

 

Aus verteidigungsstrategischer Sicht war entscheidend, dem Gericht die Situation des Beschuldigten plausibel zu machen. iel der Verteidigung war es, das Gericht davon zu überzeugen, dass trotz der außergewöhnlichen Schadenshöhe keine klassische Bereicherungsabsicht im Vordergrund stand, sondern ein Handeln aus einer akuten wirtschaftlichen und persönlichen Notsituation heraus. Es wurde deutlich gemacht, dass es sich nicht um ein planmäßig angelegtes Betrugssystem handelte, sondern um ein situatives Fehlverhalten in einer extremen Drucklage. Auch die Tatsache, dass der Beschuldigte keinen Versuch unternommen hatte, sich dauerhaft dem Verfahren zu entziehen, floss in die Beurteilung ein.

 

Das Gericht folgte dieser Argumentation in wesentlichen Punkten. Trotz eines Schadensausmaßes, das üblicherweise eine unbedingte Freiheitsstrafe nahelegt, wurde letztlich eine bedingte Haftstrafe ausgesprochen. Ausschlaggebend waren das umfassende Geständnis, die fehlenden Vorstrafen, die besondere Belastungssituation sowie die Einschätzung, dass vom Beschuldigten keine weitere Gefahr strafbarer Handlungen ausgeht. Der Verurteilte wurde unmittelbar aus der Untersuchungshaft entlassen.

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