22/01/2026
Cyberversicherungen – welche Vertragsbedingungen müssen Unternehmen erfüllen?
Im Zuge der rasanten Digitalisierung unserer Wirtschaft sind Cyberrisiken allgegenwärtig geworden. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat auf diese Entwicklung reagiert und seine Musterbedingungen für Cyberversicherungen überarbeitet. Diese Anpassungen spiegeln sowohl die dynamischen Veränderungen im Markt als auch neue regulatorische Anforderungen wider. Aber was bedeutet das konkret für Unternehmen, und sind die Neuerungen ausreichend, um den heutigen Cyberherausforderungen zu begegnen?
(Bildnachweis: ChatGPT o3)
In diesem Blogbetrag sehen wir uns die Musterbedingungen für Cyberversicherungen an, wie sie vom GDV im Februar 2024 aktualisiert wurden. Die Musterbedingungen sind hier zu finden.
Was hat sich in den neuen Musterbedingungen geändert?
Der GDV hat klargestellt, dass der Fernzugriff auf die Unternehmens-IT nun explizit unter den Versicherungsschutz fällt. Diese Änderung ist eine direkte Antwort auf den zunehmenden Trend zum Homeoffice und remote arbeitenden Mitarbeitern. Doch reicht diese Anpassung aus, um das Sicherheitsniveau in der mobilen Arbeitswelt signifikant zu erhöhen?
Die Neufassung definiert Kriegsschäden neu und schließt nun auch solche aus, die durch digitale Mittel entstehen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden, die direkt oder indirekt aus staatlichen Cyberangriffen resultieren. Diese Klarstellung bringt Licht in bisher graue Zonen, stellt jedoch Unternehmen vor Herausforderungen, da solche Angriffe zunehmend wahrscheinlich werden.
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat die Risikolandschaft für Unternehmen deutlich verändert, insbesondere durch das Recht auf Schadensersatz bei Datenlecks. Die GDV-Musterbedingungen berücksichtigen nun dieses Risiko. Zudem sind Schäden, die durch Störungen bei externen Dienstleistern entstehen, nicht mehr grundsätzlich ausgeschlossen, sofern es um Datenmanipulation oder unberechtigten Zugang geht. Der Ausfall von Dienstleistungen bleibt jedoch weiterhin ausgeschlossen.
Setzen die neuen Musterbedingungen einen ausreichenden Standard für IT-Sicherheit?
Die aktualisierten Obliegenheiten fordern von den Unternehmen, dass sie dem aktuellen technischen Stand entsprechende Sicherheitsmaßnahmen ergreifen. Dazu gehören klassische Methoden wie regelmäßige Datensicherungen, der Einsatz von Virenscannern und Firewalls sowie die Aktualisierung von Sicherheitssystemen. Diese Grundlagen sind unerlässlich, aber oft nicht ausreichend, um fortgeschrittene Cyberbedrohungen abzuwehren.
Zu betonen ist die Notwendigkeit, die IT-Sicherheit von Unternehmen fortlaufend zu verbessern, insbesondere im Mittelstand, wo das Risikobewusstsein oft noch nicht ausreichend entwickelt ist. Die Zusammenarbeit von Wirtschaft, Versicherern und Politik ist entscheidend, um effektive Rahmenbedingungen für mehr Cybersicherheit zu schaffen.
Fazit
Die überarbeiteten GDV-Musterbedingungen für Cyberversicherungen adressieren viele aktuelle Risiken und spiegeln den Bedarf an einem modernisierten Versicherungsschutz wider. Doch die Realität zeigt, dass Cybersicherheit eine kontinuierliche Anstrengung aller Beteiligten erfordert, um Schritt zu halten mit den sich schnell entwickelnden Cyberbedrohungen.