TT-Bericht: Zimmer an Drogenclan vermietet

Die Tiroler Tageszeitung hat am 30.06.2026 über ein Strafverfahren vor dem Landesgericht Innsbruck berichtet, in dem unsere Kanzlei die Verteidigung eines Angeklagten übernommen hat. Gegenstand des Verfahrens war der Vorwurf der Beteiligung am Handel mit Kokain im Tiroler Unterland. Das Verfahren stand im Zusammenhang mit umfangreichen Ermittlungen des Landeskriminalamtes gegen eine international agierende Tätergruppe.

 

Das österreichische Strafrecht kennt keine Kollektivverantwortung. Maßgeblich ist ausschließlich die individuelle Schuld des einzelnen Angeklagten. Deshalb sind der konkrete Tatbeitrag, die persönlichen Verhältnisse sowie sämtliche für die Strafzumessung relevanten Umstände einer eigenständigen gerichtlichen Prüfung zu unterziehen.

 

Im gegenständlichen Verfahren lag der Schwerpunkt der Verteidigung auf der individuellen Rolle unseres Mandanten und den für ihn sprechenden Strafzumessungsgründen. Gerade bei medial stark beachteten Strafverfahren ist es Aufgabe der Verteidigung, den Blick des Gerichts auf den konkreten Einzelfall zu richten und jene Umstände herauszuarbeiten, die für eine schuld- und tatangemessene Entscheidung maßgeblich sind.

 

Vor diesem Hintergrund erging das Urteil gegen den albanischen Angeklagten, namentlich 2 Jahre Freiheitsstrafe. Das Urteil ist rechtskräftig.

 

 

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