TT-Bericht: 15 Kilo Cannabis im Kofferraum

Die Tiroler Tageszeitung hat am 08.07.2026 über ein Strafverfahren vor dem Landesgericht Innsbruck berichtet, in dem unsere Kanzlei die Verteidigung eines Angeklagten übernommen hat. Gegenstand des Verfahrens war die Einfuhr von rund 15 Kilogramm Cannabis aus der Schweiz nach Tirol sowie die anschließende Übergabe des Suchtgifts in einer Tiefgarage. 

 

Im Strafverfahren wird nicht über allgemeine Entwicklungen im Drogenhandel oder wirtschaftliche Schwierigkeiten entschieden, sondern über den konkreten Tatbeitrag einer bestimmten Person. Maßgeblich sind die persönlichen Umstände, die Rolle innerhalb des Tatgeschehens, das Verhalten nach der Tat und sämtliche Aspekte, die für die Strafzumessung von Bedeutung sind. 

 

Im gegenständlichen Verfahren lag der Schwerpunkt der Verteidigung auf der persönlichen Situation des Angeklagten, seiner konkreten Tatbeteiligung sowie den für die Strafbemessung maßgeblichen Umständen des Einzelfalls. Diese Aspekte sind insbesondere bei Delikten nach dem Suchtmittelgesetz von wesentlicher Bedeutung, weil der gesetzliche Strafrahmen erhebliche Unterschiede zulässt und die konkrete Strafe stets nach den Umständen des jeweiligen Falls zu bemessen ist.

 

Vor diesem Hintergrund erging das Urteil gegen den Angeklagten. Das Schöffengericht verhängte eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

 

 

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