schauplatz gericht

ORF / Schauplatz Gericht vom 19.03.2026

Am 19.03.2026 berichtete der ORF in seiner Sendung Schauplatz Gericht von einem Fall, bei dem wir einen der Beschuldigten vertreten.

(Bild: eigener Screenshot aus der ORF-Reportage)

Der ORF hat in der Sendung „Schauplatz Gericht“ vom 19.03.2026 über einen Fall berichtet, in dem mehrere Personen angeben, für Möbel bezahlt zu haben, die nicht geliefert worden seien. Laut Beitrag soll ein erheblicher finanzieller Schaden entstanden sein. Zudem wird der Verdacht geäußert, dass Vermögenswerte beiseitegeschafft worden sein könnten. 

 

Wir vertreten in diesem Zusammenhang einen Beschuldigten im laufenden Ermittlungsverfahren. Für ihn gilt – wie für jede beschuldigte Person – die gesetzlich verankerte Unschuldsvermutung (§ 8 StPO; Art 6 Abs 2 EMRK). Das bedeutet, dass bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung von seiner Unschuld auszugehen ist.

 

Unser Mandant wird im Rahmen des Ermittlungsverfahrens zur Aufklärung beitragen und die maßgeblichen Unterlagen vorlegen. Nach unserer Einschätzung werden sich die gegen ihn erhobenen Vorwürfe nicht bestätigen, sodass von einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens auszugehen ist.

 

0
Feed

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.