hangover innsbruck tirol

TT-Bericht: Innsbrucker Hangover-Fall endet mit Diversion

Die Tiroler Tageszeitung berichtete am 1.11.2025 über ein Strafverfahren vor dem Landesgericht Innsbruck, in dem unsere Kanzlei die Verteidigung eines Angeklagten übernommen hat.

Anlass war ein nächtlicher Lokalbesuch eines bis dahin unbescholtenen 32-Jährigen, der nach erheblichem Alkoholkonsum eskalierte. Laut TT kam es nach einer polizeilichen Intervention zu heftigem Widerstand gegen die Festnahme, einer Verletzung eines Beamten sowie zu Beschädigungen im Bereich der Arrestzelle.

 

Im gegenständlichen Verfahren lag der Schwerpunkt der Verteidigung auf der Zurechnungsfähigkeit zur Tatzeit, den persönlichen Umständen des Angeklagten und der Einordnung des Geschehens in dessen sonstige, völlig unauffällige Lebensführung. Nach dem TT-Bericht betrug die Alkoholisierung 3,8 Promille. Gerade bei einer solchen Konstellation ist sorgfältig zu unterscheiden: Zwischen einer alkoholbedingten Erinnerungslücke und einer strafrechtlich relevanten Einschränkung der Schuldfähigkeit besteht kein Automatismus.

 

Das Gericht bewilligte schließlich eine Diversion mit einer Geldbusse. Eine Diversionist keine Verurteilung und führt daher nicht zu einem Schuldspruch; sie setzt aber die Übernahme von Verantwortung und die Erfüllung der auferlegten Leistungen voraus. Mit Annahme und vollständiger Erledigung wardas Verfahren ohne strafrechtliche Verurteilung beendet.

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