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TT-Bericht: Innsbrucker Großdealer stolperte über eigene Chats - Verfahren nicht rechtskräftig

Die TT berichtete über einen spektakulären Prozess zur Innsbrucker Drogen-Szene. Gemäß § 54 StPO gilt es, einige Aspekte richtig zu stellen.

Am Landesgericht Innsbruck ist wurde kürzlich ein Urteil in einem umfangreichen Suchtgiftverfahren ergangen. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, über einen bestimmten Zeitraum hinweg größere Mengen Kokain und Cannabis im Raum Innsbruck umgesetzt zu haben. Die Ermittlungen stützten sich unter anderem auf Telekommunikationsauswertungen sowie die Sicherstellung von Mobiltelefonen aus dem Umfeld weiterer Beteiligter.

 

Das Gericht verhängte eine mehrjährige Freiheitsstrafe sowie eine vermögensrechtliche Anordnung hinsichtlich mutmaßlicher Erlöse. Die Entscheidung ist jedoch nicht rechtskräftig: Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung haben Rechtsmittel angemeldet. Damit wird die Rechtssache von der zuständigen Rechtsmittelinstanz überprüft werden. Die strafrechtliche Beurteilung ist somit noch nicht abgeschlossen.

 

Unabhängig von medialen Zuschreibungen gilt bis zur endgültigen Entscheidung weiterhin die gesetzlich verankerte Unschuldsvermutung gemäß § 8 StPO. Eine rechtskräftige Einordnung der Rolle und Verantwortlichkeit des Angeklagten steht noch aus.

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