18/06/2026
Medienberichte - E-Bike-Diebstahl in Sportgeschäften
Mehrere Medien, darunter der ORF (Tirol Heute vom 17.06.2026), Krone , TT und vol.at berichten vom Urteil des Landesgerichts Innsbruck gegen einen von unserer Kanzlei vertretenen litauischen Staatsangehörigen.
In einzelnen Medienberichten wurde das Urteil des Landesgerichts Innsbruck gegen einen von unserer Kanzlei vertretenen litauischen Staatsangehörigen als „mild“ bezeichnet. Diese Darstellung lässt jedoch wesentliche Umstände außer Acht, die im Strafverfahren festgestellt wurden und bei der Strafzumessung gesetzlich zu berücksichtigen waren.
Unbestritten ist, dass die gegenständlichen Einbruchsdiebstähle einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden verursacht haben. Das Gericht hatte jedoch nicht über die abstrakte Schwere der Tatserie zu entscheiden, sondern über die individuelle Schuld des konkreten Angeklagten.
Dabei war insbesondere zu berücksichtigen, dass der Angeklagte weder als Organisator noch als Auftraggeber der Taten auftrat. Seine Rolle beschränkte sich nach den Verfahrensergebnissen auf untergeordnete Transport- und Hilfstätigkeiten innerhalb einer von anderen Personen gesteuerten Täterstruktur. Die Planung, Organisation und wirtschaftliche Steuerung der Taten erfolgte durch andere Beteiligte.
Darüber hinaus lagen mehrere gesetzliche Milderungsgründe vor. Der Angeklagte war bislang unbescholten, gestand seine Beteiligung an den ihm vorgeworfenen Taten und leistete damit einen wesentlichen Beitrag zur Wahrheitsfindung. Zudem befand er sich bereits über einen längeren Zeitraum in Untersuchungshaft, die bei der Strafbemessung ebenfalls zu berücksichtigen war.
Zu berücksichtigen war weiters das junge Alter des Angeklagten, seine untergeordnete Stellung innerhalb der Tätergruppe sowie die Tatsache, dass er nicht zu den eigentlichen Entscheidungsträgern der kriminellen Struktur gehörte. Das Gericht hatte daher nicht über die Verantwortung der Hintermänner, sondern über jene eines jungen Tatbeteiligten zu urteilen, der innerhalb dieser Struktur eine deutlich nachgeordnete Rolle einnahm.
Gerade in umfangreichen Strafverfahren ist es Aufgabe der Gerichte, zwischen den unterschiedlichen Rollen einzelner Tatbeteiligter zu differenzieren. Das Landesgericht Innsbruck hat diese Differenzierung vorgenommen und die Strafe auf Grundlage der konkreten Verantwortung des Angeklagten festgesetzt.