Diversion nach gefährlicher Fluchtfahrt in Lienz

Die Kronen Zeitung hat am 09.05.2026 über einen Fall berichtet, in dem unsere Kanzlei die Verteidigung eines Beschuldigten übernommen hat.

Anlass war eine Verkehrskontrolle auf der Drautalstraße in Lienz: Der damals 18-jährige Lenker soll mit erheblich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen sein und sich anschließend einer polizeilichen Anhaltung entzogen haben. Im Zuge der Fahrt kam ein Radfahrer zu Sturz; ob es dabei zu einer Berührung mit dem Fahrzeug kam, war nach dem Pressebericht noch Gegenstand von Ermittlungen.

 

Im gegenständlichen Verfahren lag der Schwerpunkt der Verteidigung auf der Einordnung des konkreten Fahrverhaltens, der Übernahme persönlicher Verantwortung und den Umständen des Einzelfalls. Bei jungen, bislang unauffälligen Beschuldigten ist insbesondere zu berücksichtigen, ob eine gerichtliche Verurteilung tatsächlich erforderlich ist oder ob eine Diversion eine angemessene Reaktion darstellt. Die Diversion nach § 203 StPO setzt voraus, dass die Tat hinreichend geklärt ist, der Sachverhalt nicht als schwer wiegend einzustufen ist und der Beschuldigte Verantwortung übernimmt.

 

Im Verfahren erging eine Diversionsentscheidung mit einer Probezeit von zwei Jahren. Zusätzlich wurde die Weisung erteilt, ein Fahrsicherheitstraining zu absolvieren. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

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