Beschuldigte & Anklage

Hilfe bei strafrechtlicher Anklage und Ermittlungsverfahren

Ihr Strafverteidiger in Innsbruck & Tirol

Als Strafverteidiger vertrete ich Personen, gegen die ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren geführt wird oder bereits Anklage erhoben wurde. In dieser Phase steht viel auf dem Spiel – beruflich, privat und persönlich. Eine fundierte, strategische Verteidigung kann entscheidend dafür sein, ob ein Verfahren eingestellt, ein Freispruch erreicht oder eine Strafe gemildert wird. Ich begleite Sie vom ersten Verdacht bis zum Abschluss des Verfahrens – mit Klarheit, Erfahrung und Weitblick.

Wenn Sie eine Ladung zur Beschuldigteneinvernahme erhalten haben

Eine Ladung zur Beschuldigteneinvernahme ist meist der erste Hinweis darauf, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. In dieser Situation gilt: Ruhe bewahren – und keine unüberlegte Aussage machen. Denn ohne Einsicht in die Ermittlungsakte wissen Sie nicht, welche Beweise oder Verdachtsmomente die Staatsanwaltschaft oder Polizei tatsächlich gegen Sie vorliegen hat.

 

Erst durch eine Akteneinsicht über Ihren Strafverteidiger erhalten Sie Klarheit darüber, welche konkreten Vorwürfe im Raum stehen. Nur so können Sie sich substantiell und rechtlich fundiert gegen die Anschuldigungen verteidigen. Eine vorschnelle Aussage ohne Kenntnis der Aktenlage kann Ihre Position erheblich schwächen und den Verlauf des Verfahrens negativ beeinflussen.

 

Gemeinsam mit Ihrem Verteidiger können Sie nach der Akteneinsicht alle Risiken und Verteidigungsstrategien sorgfältig abwägen – etwa, ob eine Einlassung sinnvoll ist, ob Beweisanträge gestellt werden sollten oder ob es strategisch klüger ist, zunächst zu schweigen. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung ist daher entscheidend, um Ihre Rechte zu wahren und Fehlentscheidungen zu vermeiden.

Wenn Sie eine Ladung zur Hauptverhandlung erhalten haben

Steht der Termin der Hauptverhandlung fest, sind die Ermittlungen abgeschlossen und die Anklageschrift wurde vom Gericht zugelassen. Das bedeutet. die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass eine Verurteilung wahrscheinlich ist. Für Sie als Angeklagten ist dies jedoch noch keine Vorentscheidung über Schuld oder Strafe – im Gegenteil, hier ist der entscheidende Moment, aktiv Einfluss auf das Verfahren zu nehmen.

 

Das Gericht kennt zu diesem Zeitpunkt in der Regel den gesamten Ermittlungsakt – und damit vor allem die Darstellung der Staatsanwaltschaft. Umso wichtiger ist es, dass auch Ihre Sicht der Ereignisse in die Hauptverhandlung eingebracht werden.

 

Ein erfahrener Strafverteidiger hilft Ihnen, Ihre Sichtweise strategisch und glaubwürdig einzubringen – etwa durch Beweisanträge oder Stellungnahmen. So kann das Verfahren maßgeblich beeinflusst werden: In vielen Fällen lässt sich ein Freispruch, ein milderes Urteil oder eine Verfahrenseinstellung mittels Diversion erreichen, wenn Verantwortung übernommen und Einsicht gezeigt wird.

Unsere Leistungen

als Strafverteidiger im Strafverfahren

Verteidigung im Ermittlungsverfahren

Das Ermittlungsverfahren ist die entscheidende Phase, in der die Weichen für den weiteren Verlauf des Strafverfahrens gestellt werden. Ziel ist es, bereits in diesem frühen Stadium durch gezielte Verteidigungsmaßnahmen Einfluss auf die Bewertung der Vorwürfe zu nehmen und eine Anklage nach Möglichkeit zu vermeiden.

 

Als erfahrene Strafverteidiger bringen wir uns aktiv in das Verfahren ein – etwa durch Beweisanträge, schriftliche Stellungnahmen oder eigene Ermittlungs- und Recherchetätigkeiten. Auf diese Weise können wir die Sichtweise des Mandanten in das Verfahren einbringen und allenfalls einseitige Darstellungen der Ermittlungsbehörden korrigieren.

 

In vielen Fällen gelingt es, durch substanzielle Beweismittel oder sachliche Klarstellungen die Vorwürfe bereits im Ermittlungsverfahren zu entkräften und so eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Eine frühzeitige und aktive Verteidigung kann somit verhindern, dass es überhaupt zu einer Anklage oder Hauptverhandlung kommt.

 

Gerade im Ermittlungsverfahren gilt: Wer rechtzeitig handelt, kann oft Schlimmeres verhindern. Eine strategische, fundierte Verteidigung in dieser Phase ist der beste Schutz vor unnötigen Belastungen und ungerechtfertigten Anschuldigungen.

Vorbereitung auf die Hauptverhandlung

Die Vorbereitung auf die Hauptverhandlung ist einer der wichtigsten Schritte im gesamten Strafverfahren. In dieser Phase geht es darum, das Verfahren aktiv zu gestalten – nicht nur darauf zu reagieren. Gemeinsam mit unseren Mandanten bereiten wir uns gezielt darauf vor, die eigene Sichtweise überzeugend darzulegen und dem Gericht ein vollständiges Bild des Sachverhalts zu vermitteln.

 

Ein zentraler Bestandteil ist dabei, Gegendarstellungen zur Anklageschrift und Widersprüche in den Beweismitteln frühzeitig aufzudecken und das Gericht darauf hinzuweisen. Wo erforderlich, stellen wir frühzeitig weitere Beweisanträge, um entlastende Tatsachen in das Verfahren einzubringen, die bisher nicht berücksichtigt wurden. So schaffen wir die Grundlage, dass das Gericht auch die Perspektive des Angeklagten nachvollziehen kann.

 

Zugleich bereiten wir unsere Mandanten intensiv auf die Verhandlungssituation vor. Wir klären auf, wie der Gerichtsprozess abläuft, damit Sie möglichst gut vorbereitet in diese Extremsituation gehen. Wenn sich ein Schuldspruch abzeichnet, entwickeln wir gemeinsam eine Strategie, um ein möglichst mildes Urteil zu erreichen.

 

Eine sorgfältige und taktisch kluge Vorbereitung ist daher entscheidend: Sie kann den Verlauf der Hauptverhandlung maßgeblich beeinflussen – und oftmals den Unterschied zwischen einem harten oder einem milden Urteil bedeuten

Rechtsmittel

Auch nach einem Urteil ist das Verfahren noch nicht zwingend abgeschlossen. Mit einem Rechtsmittel – etwa einer Berufung oder einer Nichtigkeitsbeschwerde – kann das Urteil von einem höheren Gericht überprüft werden. Ziel ist es, fehlerhafte Entscheidungen zu korrigieren, zu hohe Strafen zu reduzieren oder rechtliche Unklarheiten zugunsten des Mandanten zu klären.

 

Im Rahmen der Rechtsmittelanalyse prüfen wir, ob Verfahrensfehler vorliegen, Beweisanträge zu Unrecht abgewiesen wurden oder Rechtfertigungsgründe wie Notwehr, Notstand oder rechtmäßige Verteidigung nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Solche Versäumnisse können dazu führen, dass ein Urteil aufgehoben oder abgeändert werden muss.

 

Wir begleiten unsere Mandanten bei der Ausarbeitung und Begründung der Rechtsmittel, vertreten sie vor den höheren Gerichten und legen besonderes Augenmerk darauf, juristische Fehler und Beweiswürdigungen präzise anzugreifen. So besteht oft die Möglichkeit, eine Strafmilderung, Teilaufhebung oder sogar vollständige Aufhebung des Urteils zu erreichen.

Unsere Schritte

bei der Verteidigung

Ein Strafverfahren verläuft in mehreren Phasen – und jede Phase verlangt eine andere Form der Verteidigung. Wir begleiten Sie vom ersten Kontakt bis zum Abschluss des Verfahrens mit einem klaren, strukturierten Vorgehen. So behalten Sie jederzeit den Überblick, welche Schritte als Nächstes folgen und welche Möglichkeiten bestehen.

Schritt 1

Erstberatung & Akteneinsicht

Zu Beginn jedes Mandats steht die Erstberatung. In einem vertraulichen Gespräch klären wir, welche Vorwürfe erhoben werden, welche rechtlichen Schritte bereits gesetzt wurden und welche Handlungsspielräume bestehen. Anschließend beantragen wir die Akteneinsicht, um den vollständigen Ermittlungsstand zu prüfen.

 

Erst mit der Akteneinsicht wissen wir, welche Beweise die Staatsanwaltschaft tatsächlich vorliegen hat und auf welche Grundlage sich die Anklage stützt. Diese Kenntnis ist entscheidend, um unnötige Risiken zu vermeiden – insbesondere, bevor eine Aussage gemacht wird. Schon in dieser frühen Phase kann eine gezielte Intervention dafür sorgen, dass Missverständnisse aufgeklärt oder Verfahren eingestellt werden.

Schritt 2

Analyse & Verteidigungsstrategie

Nach der Akteneinsicht erfolgt eine umfassende juristische Analyse. Wir prüfen die Belastungs- und Entlastungsbeweise, mögliche Widersprüche in Zeugenaussagen und rechtliche Ansatzpunkte, um die Vorwürfe zu entkräften.

 

Auf dieser Grundlage entwickeln wir eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie: ob durch schriftliche Stellungnahmen, Beweisanträge, Gegenexpertisen oder Verfahrensanträge. Ziel ist, das Verfahren aktiv zu gestalten und die Sichtweise des Mandanten frühzeitig einzubringen.

 

Durch eine klare Strategie können wir häufig bereits im Ermittlungsverfahren Einfluss auf die Entscheidung der Staatsanwaltschaft nehmen oder das Risiko einer Anklage erheblich verringern.

Schritt 3

Kommunikation & Vorbereitung auf Verhandlung

Ein erfolgreicher Prozess hängt nicht nur von juristischen Argumenten ab, sondern auch von der Kommunikation zwischen Verteidigung, Gericht und Staatsanwaltschaft. Wir übernehmen diese Kommunikation vollständig, koordinieren Termine und führen alle Schriftsätze.

Parallel dazu bereiten wir unsere Mandanten intensiv auf die Hauptverhandlung vor: Wie verhalte ich mich vor Gericht?, Wann ist eine Aussage sinnvoll?, Welche Fragen sind zu erwarten?
Ziel ist es, dass Sie sich im Verfahren sicher fühlen und Ihre Sichtweise überzeugend darstellen können.

Wenn sich abzeichnet, dass ein Schuldspruch unvermeidlich ist, entwickeln wir gemeinsam ein strategisches Vorgehen zur Strafmilderung – etwa durch Verantwortungsübernahme, Einsicht oder eine Diversion. Damit schaffen wir die bestmöglichen Voraussetzungen für ein faires und ausgewogenes Urteil.

Schritt 4

Begleitung bis Verfahrensabschluss

Auch nach der Urteilsverkündung lassen wir Sie nicht allein. Wir prüfen sorgfältig, ob Rechtsmittel wie Berufung oder Nichtigkeitsbeschwerde sinnvoll sind und welche Erfolgschancen bestehen.

 

Darüber hinaus begleiten wir Sie bei der Umsetzung gerichtlicher Auflagen, im Falle einer Diversion oder bedingten Strafnachsicht, und stehen auch für nachträgliche Beratungen bereit – etwa bei Fragen zur Tilgung oder zu Nebenfolgen des Urteils.

 

Unser Anspruch ist eine umfassende und persönliche Betreuung – vom ersten Gespräch bis zum endgültigen Abschluss des Strafverfahrens.

FAQ

Häufige Fragen von Beschuldigten